Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 224

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20.13.08

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Der österreichische Film war in den letzten Jahren durchaus er­folgreich, sowohl als Kulturgut – das zeigen die vielen Preise bei den internationalen Festivals –, er war aber auch erfolgreich als Wirtschaftsgut. Das ist wichtig, denn durch seine Produktion dient der Film durchaus der Stärkung des Wirtschaftsstandortes.

Die öffentliche Hand hat seit 2006 eine Reihe wichtiger Schritte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Film gesetzt, sei es durch die Erhöhung des ÖFI-Bud­gets, sei es durch die Verdoppelung der Innovativen Filmförderung, sei es durch die gesetzliche Absicherung und Aufstockung des Film/Fernseh-Abkommens, sei es durch die Schaffung eines Wirtschaftsfördermodells für die Filmproduktion, um hier nur einige Beispiele zu nennen.

Mit der nun vorliegenden Novelle des Filmförderungsgesetzes werden die Sperrfristen zur Auswertung der vom ÖFI geförderten Filme kürzer gestaltet. Diese Möglichkeit liegt durchaus im Interesse der Filmschaffenden und korrespondiert auch mit den verkürz­ten Sperrfristen im deutschen Filmförderungsgesetz. Dadurch werden künftig auch gu­te Produktions- und Verwertungsbedingungen für den Film geschaffen.

Frau Unterreiner, zu Ihrem Antrag: Er beinhaltet durchaus einen Schuss Komik, würde ich sagen, vielleicht Tragikomik. Ich möchte nur diesen einen Punkt hervorheben, den Sie auch so schnell vorgelesen haben. Da steht, dass die Novellierung des Filmförde­rungsgesetzes unter folgenden Gesichtspunkten erfolgen soll – und unter anderem heißt es da: „Filmstoffe müssen solange überarbeitet werden, bis sie erfolgsverspre­chend sind.“

Das, meine Damen und Herren, Frau Unterreiner, verstehen Sie anscheinend unter künstlerischer Freiheit. Dazu ist wohl nicht mehr zu sagen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.15


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte. (Abg. Grosz – auf dem Weg zum Rednerpult –: Es können auch mehr werden!) 2 Minuten wollen Sie? – Bitte. (Heiterkeit.)

 


20.15.18

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Langsam glaube ich schon, ich bin im Film der dritten Dimension, denn wenn sich der österreichische Nationalrat als Versammlung der Volksvertreter in einem Land mit 8 Millionen Einwohnern zum dritten Mal mit einer zumindest koordinationsverant­wortlichen Ministerin über das Freilichtmuseum Stübing unterhalten muss, dann glau­be ich wirklich, ich bin in einem schlechten Film, und zwar tatsächlich.

Es ist ein ganz erbärmliches, jämmerliches Bild, ganz erbärmlich, ganz jämmerlich und ganz peinlich für SPÖ und ÖVP, dass sie über fünf Wochen lang nicht in der Lage sind, die Finanzierung des zehntgrößten Freilichtmuseums Europas in der Höhe von 300 000 € sicherzustellen. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Mag. Schönegger: Du bist ja nicht einmal im Ausschuss!)

Kollege Schönegger in der ersten Reihe! Wenn die Frau Bundesministerin einmal das Licht aufdreht samt all ihren Beamten in ihrem Ressort, kostet das 300 000 €. Wenn der Herr Pröll in seiner Viel- und Einfalt einmal eine Inseratenkampagne für einen Tag in den größten Tageszeitungen „Krone“, „Kleine“, „Presse“, „Österreich“ schaltet, eine Seite mit seinem Schuldenkinder-Inserat, kostet das 300 000 €.

Ich rede jetzt nicht von den Gehaltskosten, nein, die Prämien und Belohnungen, aber auch nicht die der Beamtinnen und Beamten, sondern nur die der Ministersekretäre, machen mehr als 300 000 € aus. (Abg. Mag. Schönegger: Geh, hör auf!) Und jetzt re-


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