Meine Damen und Herren, es ist ausschließlich Sache der Bundespolitik, nämlich der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates, was sich in Kärnten auf den Ortstafeln befindet. Wenn man den Mumm dazu ... (Abg. Kopf: Das Einvernehmen wäre schon gescheit!) – Bitte, noch einmal, das ist alles der Politik vorbehalten, aber nicht dem Herrn Bundespräsidenten, der dort oben den Verfassungsdozenten gespielt hat. Das ist schlicht und einfach falsch, meine Damen und Herren! Das möchte ich an dieser Stelle sagen. (Beifall beim BZÖ.)
Das heißt, die erste große Änderung dieser Novelle ist, dass wir mit der Subsidiaritätsklage und mit der Subsidiaritätsrüge eigene Organzuständigkeit im Rahmen der Außenpolitik bekommen. Und das ist etwas, das den Herrn Außenminister sicher freuen wird, denn jetzt hat er ein zweites Organ, das in der Außenpolitik mitwirkt. – Man sieht Ihnen, Herr Minister, die Freude buchstäblich an.
Zweiter Punkt: Das ist die bereits genannte Passerelle- oder Brückenklausel. Meine Damen und Herren, diese ist von noch größerem Interesse, denn sie beschreitet überhaupt verfassungsrechtliches und diplomatisches Neuland. Da wird nämlich etwas gemacht, wovon ich gespannt bin, wie sich das auswirken wird.
Erstens bedeutet das, dass das Parlament jetzt in eine Art dynamischen Ratifizierungsprozess eingebunden ist. Das heißt, es wird eine neue Form einer dynamischen Ratifizierung geben, nicht im Nachhinein, sondern – und das ist die zweite Qualitätssteigerung – im Vorhinein bereits.
Das heißt, wenn jetzt eine Änderung des Vertragsrechtes stattfindet, dann haben wir zunächst schon antizipativ in dynamischer Form mitzuwirken, wir haben an der Frage der Festlegung des Prozedere durch diese Passerelle-Klausel mitzuwirken und wir haben die Möglichkeit, wenn es ein Ratifizierungsverfahren erforderlich macht, auch danach noch einmal im üblichen, seit Jahrhunderten bekannten Ratifizierungsprozess als Parlament mitzuwirken.
Meine Damen und Herren! Wenn das keine Erweiterung ist, wenn man darin nicht erkennt, dass das eine Stärkung des Parlamentes ist, dann weiß ich nicht, in welchem Bereich, in welchen Ausschüssen ich teilgenommen habe.
Meine Damen und Herren, noch einmal: Bei aller Skepsis zum Lissabon-Vertrag, aber das, was hier stattfindet, ist jedenfalls im Interesse des Parlamentes. (Beifall beim BZÖ.) Meine Damen und Herren von der FPÖ-Fraktion, es gibt eben nichts, das nur gut ist oder nur schlecht ist. (Abg. Mag. Stefan: Außer die katholische Kirche!) – Selbst dort gibt es Fehler! Ja, ja, aber da bist du der Allerletzte, der berufen ist, dazu Stellung zu nehmen, denn da kennst du dich überhaupt nicht aus! (Heiterkeit und Beifall beim BZÖ sowie Heiterkeit bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und Grünen.)
Also, nächste Pleite, Pech und Panne! Man kann sich auch mit einem Zwischenruf sagenhaft blamieren, Herr Kollege Stefan – nicht nur mit einem Abstimmungsvorgang, wie du ihn gestern als Ordner zu verantworten hattest.
Meine Damen und Herren, noch ein letzter Punkt: Das ist mir ein Anliegen, weil ich es gestern Abend nicht mehr geschafft habe, den Debattenbeitrag des Kollegen Zinggl zu bekommen. Die Frau Präsidentin wird mir nachsehen, wenn ich das jetzt im Zuge der Verfassungsdebatte auch noch kurz anschneide.
Kollege Zinggl hat gestern bezogen auf Kollegin Cortolezis-Schlager Folgendes ausgeführt:
„Wenn Kollegin Cortolezis-Schlager im Ausschuss sagt, dass die Bevölkerung seitens der Bürgerinitiativen“ – da geht es um den Augarten – „falsch informiert wird, weil die Volksanwaltschaft keine Verfahrensmängel festgestellt hat, dann kann ich nur
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