Mag. Harald Stefan (F), Dr. Johannes Hübner (F), beide Male F wie falsche Abstimmung, F wie falsches Applaudieren – das haben wir heute gesehen, die erste Reihe der F-Fraktion applaudiert, wenn der Herr Bundespräsident Zensuren austeilt, was die Kärntner Topographiefrage anlangt – und dann noch F wie falsches Argumentieren, das haben wir ja jetzt erlebt.
Man kann manches am Lissabon-Vertrag kritisieren – ich gehöre auch zu den Kritikern des Lissabon-Vertrages –, aber genau die Punkte, die wir heute beschließen, sind im Vergleich zum Status quo jedenfalls eine Verbesserung. Es ist einfach absurd. Egal, wie man zum Lissabon-Vertrag steht, im Verhältnis zum Status quo, was die Mitwirkungsrechte und die Rechte dieses Parlamentes anlangt, ist diese Begleitnovelle, unabhängig vom Lissabon-Vertrag einmal betrachtet, jedenfalls eine Verbesserung, meine Damen und Herren. Daher sind die Argumente falsch, die heute geliefert wurden. (Beifall bei BZÖ und ÖVP.)
Erster Schwerpunkt dieser Novelle ist – das hat Kollege Van der Bellen schon anklingen lassen –, dass das Parlament zum ersten Mal – und das ist eine neue Entwicklung im Verhältnis der Staatsgewalten zueinander, deswegen sage ich, eine der bedeutendsten Novellen dieser Zweiten Republik – Organ der Außenpolitik wird; selbständiges Organ der Außenpolitik, denn noch gehört die EU-Politik zur Außenpolitik. Deswegen sitzt ja auch der Herr Außenminister heute hier.
Selbständiges Organ der Außenpolitik waren wir bisher nicht oder nur eingegrenzt, nämlich in Wirklichkeit auf eine außenpolitisch intendierte, heute vom Herrn Bundespräsidenten thematisierte, aber im Grunde innenpolitische Frage, nämlich dann, wenn der Hauptausschuss des Nationalrates etwa an der Frage der Umsetzung der Staatsverträge von Saint Germain und Wien mitwirken soll.
Nun sage ich hier an dieser Stelle, weil es meiner Ansicht nach auch wirklich notwendig ist, das heute zu korrigieren: Wenn der Herr Bundespräsident in seiner Angelobungsrede der Kärntner Landespolitik etwas ausrichtet, ist das sein gutes Recht, aber er liegt falsch. Denn – meine Damen und Herren, ich habe es extra mitgebracht für jene, die es nicht glauben – die Topographieverordnung-Kärnten, BGBl. II Nr. 245/2006, regelt Folgendes ganz klar – da ist von keiner Kärntner Landesregierung und von keinem Kärntner Landeshauptmann und schon gar nicht vom Applaus des Herrn Strache die Rede –:
„Auf Grund des § 2 Abs. 1 Z 2 und des § 12 Abs. 2 des Volksgruppengesetzes“ – dann kommt die Nummer des Bundesgesetzblattes; damit eindeutig keine Kärntner Landesvorschrift – „in der Fassung der Kundmachung“ – Bundesgesetzblatt Nummer sowieso – „wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates verordnet:“ – und dann kommen all die zweisprachigen Ortsbezeichnungen, bezogen auf Bezirke. Wenn Sie möchten, kann ich alle vorlesen, Deutsch und Slowenisch; es ist mir nur die Redezeit zu schade dafür.
Wo ist da die Zuständigkeit der Kärntner Landespolitik? Wenn man sich nicht traut, gegen die Kärntner Landespolitik eine Topographieverordnung zu regeln, dann sollte man sich nicht in Oberlehrermentalität hinstellen und der Kärntner Landespolitik von der Rostra aus etwas ausrichten, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)
Das ist nicht das, was wir uns von einem Bundespräsidenten erwartet haben. Wenn er schon wenige Minuten vorher einen Eid auf die Verfassung und auf die Gesetze dieses Landes ablegt, dann soll er nicht nachher so tun, als kenne er diese Gesetze nicht. Denn – noch einmal! – von der Kärntner Landespolitik und von der Kärntner Landesregierung ist in diesen Regelungen mit keiner Silbe die Rede. Der Herr Bundespräsident hat aber so getan, als wäre das nur Sache der Kärntner – und Herr Strache und Herr Kickl haben dazu applaudiert!
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