Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll73. Sitzung / Seite 25

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korrigieren. Sie informiert die Bevölkerung und auch das Parlament falsch, denn“ – und jetzt kommt die zentrale Passage – „ich habe heute noch mit Volksanwältin Stoisits telefoniert. Es wurden sehr wohl sehr viele Verfahrensmängel festgestellt.“ – Ende des Zitats, wortwörtlich.

Dann geht er hinaus und korrigiert etwas, was ich nie behauptet habe – das habe ich ihm genau vorgeworfen –: Zinggl bezieht sich auf einmal auf eine ORF-Sendung.

Meine Damen und Herren, in Wahrheit – und ich benutze die Verfassungsdebatte auch dazu, das aufzuzeigen – ist es unmöglich, wenn der Bürger sich nicht darauf ver­lassen kann, dass ein Organ dieser Verfassung, das zur Betreuung seiner Miss­standsvorbringen berufen ist, sich nicht mit der früheren Fraktion dieses Volksanwaltes oder dieser Volksanwältin kurzschließt.

Meine Damen und Herren, ich wiederhole noch einmal: Ich habe aus keiner Fraktion so viele Vorwürfe bekommen, dass ich angeblich meine Tätigkeit parteiisch ausgeübt hätte, was nicht der Fall ist. Die Zahlen sprechen dagegen und halten jedem Vergleich stand.

Aber wenn man sich schon zum Arbiter elegantiarum macht, dann sollte man solche Dinge nicht machen. So etwas gibt es von mir nicht. Ich habe mit keiner Fraktion – am allerwenigsten mit meiner eigenen Fraktion! – jemals Beschwerdevorbringen der Bürger erörtert. (Beifall beim BZÖ.)

Ich betone noch einmal: Die Verfassung schreibt in Art. 148c Abs. 2 vor, dass der Volksanwalt/die Volksanwältin in dem Ausmaß die Amtsverschwiegenheit zu wahren haben, wie das Organ sie zu wahren hat, das geprüft wird. (Zwischenruf des Abg. Dr. Zinggl.) – Bitte? Das ist dann der Fall – die Frau Ministerin hat das gestern gesagt –, wenn die Denkmalschutzbehörde der Amtsverschwiegenheit unterliegt, die Frau Volksanwältin auch der Amtsverschwiegenheit unterliegt, aber der Herr Zinggl kann mit ihr telefonieren, und die Amtsverschwiegenheit spielt schon keine Rolle mehr, meine Damen und Herren! So spielt sich das nicht ab! (Beifall beim BZÖ.)

Wir werden das daher noch einmal im Volksanwaltschaftsausschuss erörtern, denn das werden wir sicher nicht einreißen lassen, dass sich Volksanwälte in unserem Land zu Organen von Parteien machen. (Beifall beim BZÖ.)

13.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Staatssekretär Dr. Oster­mayer. – Bitte.

 


13.44.30

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Außenminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Da das Gesetz, über das jetzt debattiert und das dann hoffentlich beschlossen wird, vom Parlament ausgegangen ist, nämlich vom Bundesrat und von mehreren Klubs des Nationalrates, bleibt mir hier eigentlich nur zu danken und zu gratulieren.

Jeder, der das Gesetz liest, und jede, die das Gesetz liest, muss erkennen, dass es sich um eine Ausweitung der Rechte des Parlaments handelt. Die Details wurden ja schon von mehreren Vorrednern erwähnt: Subsidiaritätsrüge, Subsidiaritätsklage, Passerelle-Klausel, aber auch die Ausweitung der Mitwirkungsbefugnisse von Nationalrat und Bundesrat, wenn Eigenmittelbeschlüsse in der EU geändert werden, also insbesondere die Einführung der Zweidrittelmehrheit, wenn quasi neue Steuern geschaffen werden würden. Es ist auch erwähnt worden, dass ein EU-Informa­tionsgesetz bis zum Jahresende erstellt werden soll.

 


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