Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll73. Sitzung / Seite 26

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Insgesamt führt es dazu, dass einerseits die Regierung mehr Berichtspflichten, sozusagen Informationsregeln bekommt, andererseits das Parlament auch direkte Regeln in Relation zur Europäischen Union bekommt.

Zwei Punkte möchte ich noch erwähnen. Das eine ist die Beschlussfassung über die Ausweitung der Sitze im Europäischen Parlament. Es gab eine Regierungskonferenz am 23. Juni 2010, in der das beschlossen wurde. Das muss jetzt noch in allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Der Wunsch ist, dass das bis Jahresende erfolgt. Das bedeutet auch für Österreich zwei zusätzliche Sitze im Europäischen Parlament.

Ein weiterer Punkt, der wesentlich für mehr Demokratie in Europa ist – Klubobmann Cap hat es schon erwähnt –, ist die Schaffung der Umsetzungsbestimmungen für die Europäische Bürgerinitiative.

Da gibt es einen Vorschlag, der in den nächsten Tagen im Europäischen Parlament diskutiert werden wird und der hoffentlich auch rasch in Kraft tritt, weil es ja schon – wie bekannt ist – erste Ideen für eine Europäische Bürgerinitiative mit dem Ziel gibt, dass die Bürger und Bürgerinnen Europas mehr in den Prozess der Europäischen Union eingebunden werden und daher auch mehr Verständnis und hoffentlich mehr Akzeptanz für die Europäischen Union dadurch hervorgerufen werden kann.

Zum Kollegen Stadler möchte ich aber doch auch etwas sagen. Es ist nicht meine Aufgabe, den Herrn Bundespräsidenten zu interpretieren, aber aufgrund vieler Gespräche weiß ich natürlich, dass der Bundespräsident ein großer und genauer Kenner erstens der österreichischen Bundesverfassung und zweitens auch der Regeln hier im Nationalrat ist. (Abg. Scheibner: Wer ist zuständig für die Ortstafeln, Herr Staatssekretär?) – Ich bin mitten drin, das auszuführen. Haben Sie kurz Geduld! Ich werde darauf eingehen. Danke.

Der Bundespräsident weiß natürlich, dass für die Topographieverordnung die öster­reichische Bundesregierung zuständig ist. (Beifall des Abg. Huber.) Das hat er niemals in Abrede gestellt. (Abg. Mag. Stadler: Aber auch nicht gesagt!) Es geht sogar darüber hinaus: Würde man eine Verfassungsbestimmung machen, würde man das verfassungsrechtlich regeln wollen, wäre – das weiß er natürlich – das Parlament zuständig und eine Zweidrittelmehrheit notwendig. (Abg. Ing. Westenthaler: Die die SPÖ verhindert hat!)

Aber unbestritten ist doch auch, dass es von seiner Haltung her das Bestreben gibt, dieses Thema – ich sage dazu – endlich in möglichst breitem Konsens zu regeln, unter Einbindung der Volksgruppen, der Bevölkerung, der Bürgermeister, aber natürlich auch der verschiedenen Parteien und in der Landesregierung und im Landtag vertretenen Parteien in Kärnten. Das ist ein legitimes Ziel, unabhängig davon, dass die Bundesregierung dafür zuständig ist, die entsprechende Verordnung zu erlassen.

Dass es insgesamt aber auch eine Kompetenz der Landesregierung und der Behörden in Kärnten für die Umsetzung einer Topographieverordnung (Abg. Mag. Stadler: Die gibt es nicht! – Abg. Scheibner: Wenn es keine Verordnung gibt, braucht er auch nichts umsetzen!) und für die Umsetzung dessen gibt, was der Verfassungsgerichtshof in mehreren Entscheidungen – in der einen sehr richtungsweisenden, sehr gründ­lichen, sehr ausführlichen Entscheidung aus dem Jahr 2001, aber auch in allen Ent­scheidungen, die danach getroffen wurden – festgestellt hat, ist, so glaube ich, un­strittig.

Wer Zweifel daran hat, der möge bitte diese Entscheidungen, die es ja im Internet herunterzuladen gibt, nachlesen. Dann ist klar, dass es auch eine Zuständigkeit – nicht


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