Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll73. Sitzung / Seite 27

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eine gesetzgebende, aber eine exekutive Zuständigkeit – des Landes Kärnten gibt. (Abg. Ing. Westenthaler: Eine Appellzuständigkeit!) – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


13.49.53

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Zunächst möchte ich an die Spitze meiner Ausführungen stellen: Es handelt sich sicherlich um die größte parlamentsinitiierte Verfassungsänderung – ich habe versucht, das nachzulesen, und würde sogar sagen –, zumindest eine der größten, wenn nicht die größte Verfassungsänderung seit 1920, die vom Parlament selbst eingeleitet wurde.

Das heißt aber, dass wir lediglich auf jene Ressourcen zurückgegriffen haben, die wir selbst in den Klubs haben. Da geht es nicht um Beamten-Apparate wie in den Ministerien, sondern das sind einzelne Mitarbeiter, die hiefür hervorragende Arbeit geleistet haben. Ich darf mich diesem Dank, den bereits Herr Abgeordneter Van der Bellen diesen MitarbeiterInnen ausgesprochen hat, anschließen. Da wurde wirklich hervorragende Arbeit geleistet. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, BZÖ und Grünen.)

Hervorzuheben ist also diese – neue – Rolle des Selbstverständnisses des Parla­ments, derart große Gesetzesvorhaben selbst in die Hand zu nehmen und so auch zur Stärkung des Parlaments beizutragen.

Man kann den Vertrag von Lissabon durchaus kritisch sehen, aber man muss schon sagen: Es ist doch bei keinem Vertrag so, dass alles schlecht ist. Wenn wir davon sprechen, dass uns neue Möglichkeiten im Rahmen der Gesetzgebung der Euro­päischen Union eingeräumt werden und wenn dann gerade Sie von der FPÖ, die immer für eine Stärkung der nationalen Parlamente eintreten, das aber ablehnen, dann, muss ich sagen, kann ich das eigentlich nicht mehr verstehen.

Ich verstehe die Position des BZÖ, die sagen: Grundsätzlich sind wir gegen den Vertrag von Lissabon, aber dieser Punkt ist positiv, weil er eben die nationalen Parla­mente stärkt! – Man sollte doch auch das eigene Selbstverständnis als Parlament wahrnehmen. Daher: Wenn wir Rechte zugesprochen bekommen, dann müssen wir sie auch ausüben.

Ich meine, dass die Umsetzung dieser Rechte hier hervorragend gelungen ist, weil eben in § 23f festgelegt wird, dass mit der Wahrnehmung der Rechte aus dem Vertrag von Lissabon Nationalrat und Bundesrat für zuständig erklärt werden.

Das ist ein neues Selbstbewusstsein dieses Hauses. Das ist ein neuer wesentlicher Schritt in Bezug auf die Gewaltenteilung in unserem Land, eine maximale Aufwertung, die es noch nie in dieser Form gegeben hat.

Das kann natürlich ein erster Schritt sein, aber von unserem Selbstverständnis und Selbstbewusstsein her sollte es das eben schon sein. Anführen möchte ich jetzt ganz wesentliche Schritte: Die Subsidiaritätsrüge kann sowohl vom Nationalrat als auch vom Bundesrat mit einfacher Mehrheit wahrgenommen werden. Und da wir dies­bezüglich viele Gesetzesvorhaben erwarten, die es zu prüfen gilt, kann das an den Hauptausschuss des Nationalrates weitergeleitet werden; ebenso an einen neu zu wählenden Ausschuss des Bundesrates.

Bei der Subsidiaritätsklage einer schon beschlossenen Gesetzesvorlage kann sowohl der Nationalrat als auch der Bundesrat mit einfacher Mehrheit sein Veto dagegen einlegen. Der Bundesrat ist jedoch eingeschränkt auf jene Teile, die die Vollziehung


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