Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll73. Sitzung / Seite 28

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oder die Gesetzgebung der Länder beeinträchtigen würden. Auch das ist vom System her richtig und meiner Meinung nach ein guter Schritt in die richtige Richtung, nämlich die nationalen Parlamente verstärkt in das Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union einzubinden.

Aber der wichtigste Schritt ist zweifelsohne die sogenannte Passerelle-Klausel, dass man nämlich, bevor man auf europäischer Ebene vom Einstimmigkeitsprinzip abgeht, dem Minister einen Beschluss des Nationalrates und des Bundesrates – mit einer Zweidrittelmehrheit – mitgibt, sodass er davon abgehen kann oder eben nicht abgehen kann. Wenn es diese Zweidrittelmehrheit nicht gibt, dann kann er eben nicht davon abgehen. Dabei geht es um einen ganz wesentlichen Schritt im Machtverhältnis zwischen Exekutive – sprich: Bundesregierung – und Legislative – sprich: Parlament –, nämlich da eine Wechselwirkung zu erzeugen und über Zweidrittelmehrheits-Beschlüsse eine Bindung des Ministers zu erreichen. Also eine wesentliche neue Qualität und auch ein neues Selbstbewusstsein des Parlaments in Bezug auf die Gewaltenteilung.

Uns ist, wie ich meine, die Umsetzung des Vertrages von Lissabon auf parlamen­tarischer Ebene sehr gut gelungen – und ich bin stolz darauf, dass wir eine der wesentlichsten Änderungen der Bundesverfassung auf Gesetzesinitiative des Parla­ments gemacht haben. Ich meine, dass diese Vorgangsweise zu einem neuen Selbstverständnis dieses Hauses führen wird und bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die wirklich konstruktiv an der Ausarbeitung dieses Gesetzesvorhabens mitgearbeitet haben. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und BZÖ.)

13.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Fuhrmann. – Bitte.

 


13.55.29

Abgeordnete Mag. Silvia Fuhrmann (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Was der Einzelne und die kleinere Gemeinschaft aus eigenen Kräften vollbringen kann, soll nicht von einer größeren Gemeinschaft abgenommen werden. Das besagt das Subsidiaritätsprinzip.

Deshalb finde ich es überaus wichtig, dass die nationalen Parlamente nun auch die Möglichkeit haben werden, die Gesetzgebung auf europäischer Ebene direkt zu überprüfen und, wenn es notwendig ist, auch die Notbremse zu ziehen.

Wie schon angesprochen kommt es zu einer Aufwertung des Bundesrates bezie­hungsweise zu einer Gleichstellung von National- und Bundesrat, was die Subsi­diaritätsklage betrifft, aber auch den Informationsfluss sowie die Stellungnahmen.

Sowohl der Nationalrat als auch der Bundesrat beziehungsweise die dafür zuständigen Ausschüsse haben zukünftig die Möglichkeit, gegen Richtlinienentwürfe oder andere Gesetzgebungsinitiativen der Europäischen Kommission Einspruch zu erheben.

Ich möchte nicht nur hervorheben, dass sowohl Nationalrat als auch Bundesrat die Möglichkeit haben, Einspruch auf gesetzgebendem Wege zu erheben, sondern viel­mehr möchte ich auch in den Vordergrund rücken, dass auch die Bürgerin/der Bürger in Zukunft die Möglichkeit haben werden, mittels Bürgerbegehren gestalterisch tätig zu werden, um Anliegen und bestimmte Thematiken von der Europäischen Kommission einzufordern.

Wenn wir – besonders dann, wenn es um Wahlen zum Europaparlament geht – darüber diskutieren, wie wir Politikverdrossenheit verhindern beziehungsweise das Demokratiebewusstsein stärken können, und letztendlich das Ziel erreichen wollen, die Wahlbeteiligung zu erhöhen, vor allem auch bei den Wahlen zum Europaparlament,


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