Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll73. Sitzung / Seite 30

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im Kern mit Europaangelegenheiten befasst sind, die nicht im EU-Hauptausschuss oder -Unterausschuss sitzen?

Da ist sicher die Möglichkeit hervorzuheben, dass eben EU-Angelegenheiten in den Fachausschüssen beraten werden. Ein erster Schritt ist ja diesbezüglich schon vor längerer Zeit gesetzt worden, indem die Berichte der Regierungsmitglieder über das Jahresprogramm der Kommission schon seit längerer Zeit in den Fachausschüssen beraten werden. Was jetzt aber verstärkt hinzukommt und ermöglicht wird, ist, dass es mehr Möglichkeiten der Fachabgeordneten, und vor allem auch einer Minderheit in den Ausschüssen, geben wird, diese Berichte auch einer Debatte im Plenum zuzuführen.

Darüber hinaus – das ist ja auch schon detailgetreu von einigen Vorrednern berichtet worden – ist eben hier die Frage neu zu regeln und geregelt worden, wie denn jetzt diese Informationspflicht seitens der Regierungsmitglieder gegenüber dem Parlament ausgestaltet werden wird. Und es ist eben nicht nur so, dass das Parlament so rechtzeitig informiert werden muss, dass der EU-Hauptausschuss auch rechtzeitig und sozusagen sinnvoll eine Stellungnahme abgeben und von seinem Stellungnahmerecht Gebrauch machen kann, sondern es ist vor allem auch vorgesehen, dass wir hier im Parlament wirklich über alle wichtigen Vorhaben informiert werden. Das heißt, es wird so gut wie ausgeschlossen sein, dass wichtige Vorhaben, die durchaus die nationalen Gesetze berühren, dann „am Parlament vorbei“ stattfinden und wir davon nichts mitbekommen.

Ein wesentliches Kernstück ist natürlich das Informationsgesetz, wo es auch darum gehen wird, die Informationen, die aus der EU kommen, in eine Datenbank einzu­speisen und in dieser Datenbank eine Strukturierung zu schaffen, die es dann auch möglich macht, sie einerseits für die parlamentarische Anwendung sinnvoll zu gebrauchen – das heißt, hier soll dann eine Systematisierung nach Mitwirkungsrechten und Themen stattfinden, und nicht so, wie es jetzt passiert, nach chronologischem Ein­langen –, aber – und das ist, denke ich, auch ein wesentlicher Schritt, wenn es um die Frage geht, wie denn Europa und europäische Angelegenheiten in der Bevölkerung wahrgenommen werden – es soll diese EU-Datenbank auch nach und nach so aufbereitet sein, dass sie der Öffentlichkeit zugänglich ist, aber nicht nur zugänglich ist, sondern auch verständlich ist.

Das heißt, es wird an uns, dem Parlament, liegen, die Themen, die da drinnen liegen, so aufzubereiten, dass sie dann nicht nur für uns ParlamentarierInnen verständlich sind, sondern auch für alle, die sich für diese Angelegenheiten interessieren.

In diesem Sinne haben wir einige Arbeit geleistet. Es liegt aber auch noch Arbeit vor uns. Wir werden uns damit beschäftigen im Rahmen des Informationsgesetzes, wir werden damit befasst sein im Rahmen einer Debatte über eine Geschäftsordnungs­änderung. Und zuallerletzt noch einmal ein ausdrücklicher Dank an all jene, die hier intensiv mitgewirkt haben! (Beifall bei den Grünen.)

14.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es gelangt nun Herr Abgeordneter Scheibner zu Wort. – Bitte.

 


14.04.34

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Staatssekretär Ostermayer, es ist schon einzigartig, dass der Herr Bundespräsident mit einer Rede heute bei seiner Angelobung Ihrer Interpretation bedarf. Nur ist die Interpretation nicht authentisch, denn der Herr Bundespräsident hat mit keinem Wort diese Kompetenz des Bundes, der Bundesregierung, meinetwegen auch dieses Parlaments, wenn man eine verfassungsgesetzliche Regelung haben


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