möchte (Abg. Mag. Stadler: Der Hauptausschuss ist zuständig!) – der Hauptausschuss –, erwähnt, sondern er hat ausschließlich Kärnten, den Kärntner Landeshauptmann aufgefordert, sich hier einer Lösung nicht weiter zu verweigern. Und das ist doch sicherlich nicht gerechtfertigt, noch dazu bei so einem würdigen Akt! (Beifall beim BZÖ.)
Da hätte man das, wenn einem diese Angelegenheit so wichtig ist, schon umfassend beleuchten müssen. Da keimt schon der Verdacht auf, dass es hier parteipolitische Motivationen gegeben hat, denn in anderen wichtigen Bereichen, etwa der Verfassungsreform oder der Verwaltungsreform (Abg. Mag. Stadler: Budgetvorlage!) oder auch was die verfassungskonforme Budgetbehandlung anlangt, haben wir derartige klare, ins Detail gehende Aussagen leider vermisst.
Und, Herr Staatssekretär, noch ein Wort, denn – und da gibt es Zeitzeugen: den Herrn Klubobmann Cap, den Herrn damaligen Klubobmann Molterer und auch mich – es war hier im Hohen Haus in einem Besprechungssaal, wo wir gerungen haben um eine Einigung in der Ortstafelfrage, und es war Ihre Fraktion, die letztlich einen Konsens in dieser Frage verhindert hat. – Also hier schon auch historisch bei der Wahrheit bleiben! (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Zur Umsetzung des Lissabon-Vertrages. Es ist natürlich schon interessant – auch noch ein Satz zur freiheitlichen Fraktion –: Es ist schon richtig, wenn man gewisse Punkte und Grundsätze hat, wo man sagt: Den Lissabon-Vertrag lehnen wir ab! Vielleicht wissen wir nicht ganz genau, was drinnensteht, aber wir lehnen das ab! – Aber wenn in diesem Lissabon-Vertrag, den man ablehnt, doch einige, wenngleich vielleicht wenige Punkte sind, die positiv sind, die mehr Rechte auch für uns hier im Parlament darstellen, und wenn man dann sagt: Nein, aber „Lissabon-Vertrag“, das ist wie ein Pawlow’scher Reflex (Abg. Mag. Stadler: „Nie wieder Urlaub in Lissabon!“ – Abg. Grosz: „Auch Griechenland ist gestrichen!“), da zieht sich alles zusammen, das lehnen wir ab, also auch das Positive wollen wir nicht, und deshalb sind wir gegen die Umsetzung dieses Positiven hier im Hohen Haus!, dann ist das auch eine Art, wie man Politik machen kann. Überraschend ist es nicht nach den Ereignissen der letzten Tage.
Eine der positiven Bestimmungen im Lissabon-Vertrag bezüglich der Sicherheitspolitik ist zumindest eine abgeminderte Form – in der Verfassung war es noch stärker verankert – einer Beistandsgarantie und einer Solidaritätsklausel. Da verstehe ich manchmal die Diskussion hier in Österreich nicht, wo man das zwar als Bundesregierung hier beschließt – Sie haben es hier im Parlament auch ratifiziert –, aber dann, wenn es in die konkrete Diskussion geht: Beistandsgarantie, das heißt, wir müssen auch solidarisch sein, wenn Mitglieder der Europäischen Union militärisch oder sonst wie gefährdet sind!, trotzdem sagt: Nein, damit wollen wir nichts zu tun haben, das wollen wir auch der Bevölkerung nicht erklären, denn wir tun ja so, als ob sich an unserer Neutralität nichts geändert hätte! – Damit arbeiten ja manche in diesem Land seit vielen Jahren schon mehr oder weniger erfolgreich, aber sehr konsequent, dass man sagt: Wir sind seit 1955 ein dauernd neutraler Staat, daran hat sich nichts geändert! – Das passt natürlich dann nicht ganz, wenn man erklären soll, warum man eine Solidaritätsbestimmung oder Beistandsgarantie umsetzen muss.
Ich bin sehr dafür, und das sollte man auch einmal offensiv argumentieren: Es ist ein Positivum! – Wenn man die schlechte EU-Stimmung beklagt, dann muss man eben auch diese positiven Effekte offensiv vertreten: dass es für uns positiv ist, wenn auch wir die Garantie der anderen, von 26 anderen europäischen Staaten haben, dass wir, wenn uns jemand bedroht – wann auch immer und wie auch immer –, diese Beistandsgarantie haben. Nur so können wir ja etwa auch effizient und kostensparend unsere Landesverteidigung reorganisieren, indem wir diese Beistandsgarantie im Bereich der militärischen Landesverteidigung ernst nehmen und auch annehmen. – Das ist ein
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