ganz wichtiger Punkt in diesem Bereich, und der wird jetzt auch in der österreichischen Bundesverfassung umgesetzt.
Wenn man sich das aber ansieht, dann ist interessant, wie man das umsetzt. Das ist dann schon ein bisschen merkwürdig, denn man vertritt den Standpunkt – und da habe ich jetzt noch im Ohr, was der Verteidigungsminister, selbst auch der Herr Bundespräsident einmal in einer Ansprache gesagt hat –: Ja, die Neutralität ist uns wichtig, und Auslandseinsätze nur, wenn es ein UNO-Mandat gibt, und dann auch nur in einer sehr abgeminderten Form – auf jeden Fall keine neutralitätsgefährdenden Einsätze! – Gut. Da bin ich davon ausgegangen, dass man die seit 1999 geltende Verfassungslage ändern wird, denn was steht in diesem damaligen Artikel 23f? – Hier wird es möglich, dass Österreich in „Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen“ einbezogen wird.
„Kampfeinsätze ... einschließlich friedensschaffender Maßnahmen“ – ich glaube, man braucht kein Völkerrechtler zu sein, um zu wissen, dass dieser Artikel 23f mit dem Status der dauernden Neutralität unvereinbar ist. Das hat auch Professor Mayer in seinem Kommentar geschrieben, dass mit dieser Bestimmung das Neutralitätsgesetz weitgehend materiell derogiert, also dieses Gesetz aufgehoben worden ist.
Das gilt seit 1. Jänner 1999. Seit damals versuchen manche Politiker – vor allem der SPÖ, aber auch andere; jetzt kommt diesbezüglich ja wieder so eine Renaissance – so zu tun, als ob sich an unserem Status der Neutralität nichts geändert hätte und ein UNO-Mandat eine Bedingung für Auslandseinsätze wäre. – In dieser Bundesverfassung hingegen: Kein Wort von einem UNO-Mandat!
Dann habe ich sehr darauf gewartet, was denn da jetzt kommt mit dieser Novelle. Jetzt heißt der Artikel nicht mehr 23f, sondern 23j, und der diesbezügliche Antrag ist interessanterweise auch noch ein Antrag Cap, Kopf und Van der Bellen – das ist auch interessant. Da habe ich mir gedacht, da wird es aber jetzt ganz interessant und da wird alles Mögliche drinnen sein, aber jedenfalls keine Kampfeinsätze zur Friedensschaffung. Was aber steht drinnen? – Wortidentisch wieder die Möglichkeit, dass Österreich – mit den Stimmen und aufgrund des Antrags auch der Grünen – in Kampfeinsätzen zur Friedensschaffung mitwirkt. Von einem UNO-Mandat keine Rede!
Da habe ich mir gedacht: Aha, aber irgendetwas passt da nicht ganz, denn wo ist denn da der politische Kompromiss? – Der ist auch drinnen, nämlich mit einem Halbsatz, dass die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen einzuhalten sind. Darauf wird verwiesen.
Es ist legistisch schon einmal schlecht, dass man einen Verfassungstext mit einem Kommentar, mit einer Erläuterung vermischt, aber das war anscheinend Ihr Kompromiss. Nur: Dieser Verweis sagt überhaupt nichts, denn jedes Mitgliedsland der Vereinten Nationen – unabhängig davon, ob dieses jetzt NATO-Mitglied, EU-Mitglied oder -Nichtmitglied ist – ist an die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen gebunden. Das hat mit einem UNO-Mandat überhaupt nichts zu tun, meine Damen und Herren.
Ich kritisiere nicht, dass Sie das nicht hineingeschrieben haben. Das wäre auch ein Unsinn, denn: Solange die Vereinten Nationen noch so strukturiert sind, dass ein Land wie China auch einen humanitären Einsatz mit einem Veto im Sicherheitsrat verhindern kann, so lange darf man in eine Verfassung die Bedingung eines UNO-Mandats für derartige Einsätze nicht hineinschreiben. (Beifall beim BZÖ sowie der Abg. Dr. Plassnik.)
Also ich unterstütze das, aber ich kritisiere, dass höchste Repräsentanten dieses Staates und der Bundesregierung nach wie vor so tun, als wäre es anders, nach wie
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