Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll73. Sitzung / Seite 56

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Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Entwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig beschlossen.

Wenn Sie auch in dritter Lesung dem vorliegenden Entwurf Ihre Zustimmung erteilen, bitte ich Sie um ein Zeichen. – Das ist ebenso einstimmig beschlossen.

Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

15.26.368. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (781 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehalts­gesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948 und das Richter- und Staats­anwaltschaftsdienstgesetz geändert werden (833 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Herbert. – Bitte.

 


15.27.05

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Die nun in Verhandlung stehende Regierungsvorlage ist eigentlich ein beson­deres Fallbeispiel dafür, wie man Politik nicht – ich betone: nicht – machen sollte. Abgesehen davon, dass diese Regierungsvorlage haarsträubende legistische Fehler aufweist – Verweise auf Gesetzesstellen, die gar nicht mehr relevant oder in Kraft sind – und es auch kein Begutachtungsverfahren gab – auch kein Wunder; wahr­scheinlich hätten die Stellungnahmen in diesem Begutachtungsverfahren dieses Gesetz ohnedies in der Luft zerrissen –, bringt diese Regierungsvorlage eine massive Verschlechterung und schwerwiegende dienstrechtliche Nachteile für öffentlich Be­dienstete mit sich. (Abg. Lueger: Stimmt nicht!) Das stimmt sehr wohl, Frau Kollegin!

Abzulehnen ist sie aber vor allem deshalb, weil sie moralisch äußerst fragwürdig ist; moralisch fragwürdig aufgrund der Vorgeschichte, die Sie wahrscheinlich alle kennen. Grundlage für diese Regierungsvorlage ist ein Rechtsstreit, der sich bis zum EuGH gezogen hat, der dann festgestellt hat, dass die bisherige Praxis bei der Anrechnung von Vordienstzeiten und der Festlegung von Vorrückungsstichtagen – weil zum Nach­teil der Beamten – abzustellen ist und dass es einer gesetzlichen Korrektur bedarf. Was machen Sie, Frau Bundesministerin? – Anstatt diese Korrektur im positiven Sinne für die Bediensteten vorzunehmen, anstatt dieser Aufforderung des Europäischen Gerichtshofes im Sinne der Beamten und Vertragsbediensteten der Republik Öster­reich zu entsprechen, konfrontieren Sie uns mit einer Regierungsvorlage, die genau das prolongiert, was bis jetzt rechtswidrig gewesen ist – in Zukunft soll es laut Gesetz erlaubt sein –, nämlich diese vom EuGH kritisierte Vorgangsweise in Bezug auf nicht anrechenbare Vordienstzeiten und Vorrückungsstichtage. Dazu muss ich Ihnen schon sagen, so geht man mit seinen Bediensteten nicht um (Beifall bei der FPÖ) – weder als Geschäftsmann in der Privatwirtschaft noch als zuständige Ministerin für den öffent­lichen Dienst!

Ich denke – und das ist mir schon ein Anliegen –, da geht es nicht um die Ver­waltungsbediensteten, nicht um die Verwaltungsbeamten, sondern da reden wir von Richtern und Staatsanwälten, da reden wir von Angehörigen des Bundesheeres, von der Justiz, von den Justizwachebeamten, von den Justizbediensteten und natürlich auch von den Kolleginnen und Kollegen der Exekutive. Sie haben im Ausschuss gesagt, dass diese Regierungsvorlage mit der Polizeigewerkschaft ohnedies akkordiert sei. (Bundesministerin Heinisch-Hosek: Das habe ich überhaupt nicht gesagt!)

 


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