Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll73. Sitzung / Seite 55

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Schlussendlich handelt es sich um eine notwendige Gesetzesmaßnahme. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.22


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


15.22.33

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Als das Signaturgesetz 1999 geschaffen wurde, war für die weitere Entwicklung des elektroni­schen Geschäfts- und Rechtsverkehrs über offene Netzwerke das uneingeschränkte Vertrauen in die modernen Kommunikationstechnologien Voraussetzung. Die Teilneh­mer müssen sich insbesondere auf die Identität ihres Ansprechpartners verlassen können. – Zehn Jahre später hat sich daran nichts geändert. Daher sind alle Maß­nahmen, die dieses Vertrauen stärken, positiv zu sehen, und daher stimmt die ÖVP dieser Novelle auch zu.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ein funktionierendes Signaturgesetz ist eine maß­gebliche Voraussetzung für das E-Government – jenes E-Government, das sich in Österreich in den letzten Jahren zu einer wahren Erfolgsgeschichte entwickelt hat. Über die „Plattform Digitales Österreich“ können Bürger und Unternehmer Behör­denwege einfach und bequem über das Internet erledigen. Über 80 Prozent der Unternehmen nutzen bereits das E-Government-Service; immer mehr Bürgerinnen und Bürger sind elektronische Kunden. Doch auch die Behörden sind untereinander besser vernetzt, angefangen bei der kleinen Gemeinde bis hin zu den einzelnen Fachab­teilungen in den Bundesministerien.

Was heute selbstverständlich ist, erforderte in den letzten Jahren einen echten Um­denk­prozess. Vorurteile mussten abgebaut werden; ich erinnere nur an die anfängliche Skepsis bei Einführung der e-card. Mittlerweile wurde das Leistungsspektrum der e-card sogar ausgebaut um die Funktion als Bürgerkarte, mit der die elektronische Signatur möglich ist. Das heißt, selbst Formulare können mittlerweile elektronisch aus­gefüllt und gesendet werden – ohne lange Wege, schneller, sicherer und kosten­günstiger. Es ist sehr erfreulich, wenn man in den Medien zum Beispiel liest: „Website-Qualität im E-Government: Österreich führend im deutschsprachigen Raum“, oder: „Österreich bei E-Government Vorbild für hochtechnisiertes Japan“.

Sehr geehrte Damen und Herren! Gerade die umfangreiche Palette an digitalen Leistungs­angeboten verleitet immer wieder dazu, unter dem Deckmantel der Verwal­tungsreform die Abschaffung von Behörden zu verlangen. Dort, wo die Behörden nahe am Bürger arbeiten, gehören sie jedoch nicht abgeschafft, sondern modernisiert. Eine moderne Verwaltungseinrichtung bildet keinen Widerspruch zu E-Government, son­dern unterstützt dieses Instrument. Der persönliche Kontakt zu den Bürgern darf nicht verloren gehen. Gerade Bezirkshauptmannschaften sind sparsame Einrichtungen, und an dieser Stelle darf ich auf Oberösterreich verweisen, wo dafür pro Einwohner und Jahr 66,5 € aufgewendet werden; österreichweit sind es über 80 €.

Sehr geehrte Damen und Herren! Verwaltung zu den Bürgerinnen und Bürgern zu bringen, das ist das Ziel, und zwar mit E-Government und persönlichen Kontakten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.25


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 750 der Beilagen.

 


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