Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll73. Sitzung / Seite 73

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den Strukturen, an den Tagungen und so weiter kostet eine Menge Geld. Also das ersparen wir uns auf jeden Fall. Und wir beenden diesen Zustand der inneren Widersprüchlichkeit und auch der inneren Verlogenheit, dass wir in einer solchen Organisation aktiv mitmachen, dass wir ihre Gremien beschicken und dass wir für sie auch wissentlich zahlen.

Ich glaube, das sind der Argumente genug, dass man unserem Antrag nähertreten soll. Wir haben eine Volksabstimmung gefordert, da es seitens der Regierungsparteien bisher keine Bereitschaft gegeben hat, einem Ausstieg im Rahmen dieses Hauses näherzutreten. Da wir ja bedauerlicherweise nicht die Mehrheit haben und die Ent­scheidung nicht selbst fassen können, haben wir vorgeschlagen: Legen wir das doch dem Volk vor, denn gerade in der Atomenergiefrage hat bisher das Volk entschieden, und die Rechtslage, die wir heute haben, ist aufgrund eines Volksentscheides, und zwar einer echten Volksabstimmung, zustande gekommen.

Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

16.22


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hornek. – Bitte.

 


16.22.48

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Sehr geehrte Abgeordnete! Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kernenergie wird von mir und einem Großteil der österreichischen Bevölkerung aufgrund nicht kalkulierbarer Risiken verständlicherweise kategorisch abgelehnt. Anti-Atom-Politik wird von unserem Umweltminister Niki Berlakovich konse­quent betrieben. (Widerspruch bei den Grünen.) Er setzt sich mit Nachdruck auf euro­päischer und bilateraler Ebene gegen einzelne Kernkraftwerke sowie Kernenergie im Allgemeinen ein.

Es darf aber nicht verschwiegen werden, dass sich in letzter Zeit die Umstände in Europa und international in Bezug auf Kernenergie verändert haben. Bestehende Kern­kraftwerke werden länger betrieben, oftmals wird sogar die Leistung alter Atomkraftwerke erhöht. Staaten wie Italien oder jüngst Schweden haben den Ausstieg vom Ausstieg beschlossen. Das ist eine Entwicklung, die wir bedauerlicherweise zur Kenntnis nehmen müssen. (Abg. Mag. Brunner: Eben nicht!) Das bedeutet aber auch, dass wir entsprechend reagieren müssen. Wir müssen alle gemeinsam für maximale Sicherheit eintreten, und zwar durch die Schaffung und Weiterentwicklung von Sicher­heitsstandards – dies vor allem auf europäischer Ebene. Als besonders wichtig erachte ich auch die konsequente Kontrolle dieser Sicherheitsparameter auf europäischer Ebene. (Abg. Dr. Pirklhuber: Genau!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn sich jemand kritisch mit dem EURATOM-Vertrag auseinandersetzt, hat er meine volle Unterstützung. Die derzeitige Form des EURATOM-Vertrages ist umfassend im Sinne österreichischer Interessen zu refor­mieren.

Sehr geehrte Damen und Herren, diesen Vertrag in unserem Sinne reformieren kann man allerdings nur dann, wenn man Vertragspartner ist. Mit dem Vertrag von Lissabon wurde zwar erstmals eine explizite Ausstiegsklausel in die europäischen Verträge eingeführt, Spitzenjuristen sind jedoch zu dem Schluss gekommen, dass ein isolierter Ausstieg aus dem EURATOM-Vertrag weiterhin nicht möglich ist. Deshalb sollten wir versuchen, den EURATOM-Vertrag zu reformieren, und zwar von innen heraus: Verän­derungen erstens in Bezug auf die Sicherheit, zweitens in Bezug auf ungerechte Förderungen für die Nuklearenergie insgesamt.

 


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