Das IG-Luft, das wir heute vorlegen, wird sehr viel mehr an Maßnahmen ermöglichen, wird mit diesen Maßnahmen auch einen weichen und fließenden Übergang in alle Bereiche der Wirtschaft, des täglichen Lebens zulassen, sodass es gravierende Eingriffe möglicherweise überhaupt nur an sehr wenigen Tagen im Jahr geben wird oder wir sie, wenn die Maßnahmen wirksam sind, gar nicht brauchen werden.
Das Wichtigste ist, dass wir heute mit diesem Gesetz etwas beschließen, das Maßnahmen in großer Breite zulässt und daher die Tiefe der einzelnen Maßnahmen, die Intensität des Eingriffes reduziert. Auf gut Deutsch gesagt: Wenn alle ein bisschen etwas tun, muss man niemandem wehtun. – Das ist in Wirklichkeit das Prinzip dieses Gesetzes.
Es bedeutet natürlich für alle miteinander eine Veränderung, und es muss berücksichtigt werden, dass es zwischen Bund und Ländern eine gute Arbeitsaufteilung gibt. Für viele Bereiche sind die Länder zuständig. Da können wir ihnen gar nichts auftragen. Der Hausbrand zum Beispiel ist ein Thema, das die Länder selbst zu regeln haben.
Wenn Graz große Probleme hat, weil die geografische Situation so ist, dass bei bestimmten Wetterlagen die Luft aus Graz in Graz bleibt und dann zum Problem wird, dann wird man das Problem wahrscheinlich auch nur in Graz lösen können. Es gibt mit diesem Gesetz neue Instrumente, aber der Beitrag des Hausbrandes zur belasteten Luft in Graz wird nur wieder über Landesgesetz zu regeln sein.
Die gesamte Wirkung wird in Graz nur erreicht werden können, wenn ähnliche Maßnahmen gesetzt werden wie in Wien. In Wien zum Beispiel ist es gelungen, das Heizöl aus der praktischen Verwendung weitestgehend herauszubringen. Heizöl zum Heizen ist schlecht: für die Handelsbilanz, für die Klimabilanz und für die Luftreinhaltung.
In Wien ist es gelungen, durch Umstellung auf Fernwärme, auch durch Umstellung auf Erdgas, die Verwendung von Heizöl und dadurch auch die Belastung deutlich zu reduzieren. Das ist in Wirklichkeit der Punkt: weg vom Öl. Das wird aber heute noch Thema sein. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren, die Landeshauptleute sind bei der praktischen Umsetzung dieses Gesetzes aktiv dabei und intensiv gefordert, zu messen, zu analysieren, herauszufinden, wo welche Maßnahmen notwendig sind, dann in kluger Weise aus dem möglichen Maßnahmenmix die richtigen Maßnahmen zu wählen und diese zeitgerecht am richtigen Ort mit der zeitlichen Begrenzung, die notwendig ist, auch umzusetzen.
Das heißt: zur richtigen Zeit vor Ort. Ich glaube sehr an die Subsidiarität, und ich glaube auch sehr an den Föderalismus. Natürlich ist klar: Näher beim Bürger heißt auch, dem Bürger sehr verantwortlich. Daher glaube ich, dass die Landeshauptleute keine dieser Maßnahmen länger einsetzen werden, als es unbedingt notwendig ist.
Generelle Maßnahmen mit drei Monaten Begrenzung im Verkehrsbereich sind oft nur stundenweise oder oft nur zu Tagesteilzeiten notwendig. Das muss den Menschen dann auch gesagt werden. Deshalb gibt es jetzt eine neue Regelung für die Verkehrsbeeinflussungsanlagen, also die Anzeigen, an denen wir sehen, was wir zu tun haben und was gilt. Das ist für die Länder eine neue Möglichkeit. In der Finanzierung war das eine interessante Diskussion.
Meine Damen und Herren, nicht alle Fragen werden wir mit diesem Gesetz lösen können. Der Ferntransport spielt eine Rolle, gerade was den sehr feinen Feinstaub betrifft. Da müssen wir alle miteinander in der Messung besser werden, damit man auch international die richtigen Maßnahmen setzen kann.
Sehr gerne wird der Verkehr als das Problem dargestellt. Tatsache ist aber, dass das deswegen bis jetzt im Zentrum der Diskussion stand, weil wir für andere Bereiche keine guten Maßnahmen hatten. Es ist in diesem Gesetz vorgesehen, dass zum Bei-
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