Sinnvolles. Und es bleibt Landessache, schlicht und ergreifend, weil wir davon ausgehen, dass die Landeshauptleute diejenigen sind, die am besten für ihre Belastungsgebiete einschätzen können, was die schlauesten Maßnahmen sind. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)
Nicht Landessache, was Ausnahmemöglichkeiten betrifft, werden in Zukunft Behindertenfahrzeuge sein. Es ist natürlich auch uns aufgefallen, dass es da Handlungsbedarf gibt.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Ing. Schultes, Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen
zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Immissionsschutzgesetz-Luft und das Bundesluftreinhaltegesetz geändert werden und das Bundesgesetz über ein Verbot des Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen aufgehoben wird (782 der Beilagen); in der Fassung des Umweltausschussberichtes (792 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
„1. In Artikel 1 Z 33 entfällt in § 14 Abs. 2 Z 6 die Wortfolge ‚Fahrzeuge, die von Inhabern eines Ausweises gemäß § 29b StVO 1960 selbst gelenkt oder als Mitfahrer benutzt werden, sowie‘
2. in Artikel 1 Z 33 lautet der § 14 Abs. 2 Z 7 und 8:
‚7. Fahrzeuge, die zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Betriebs auf Flugplätzen, für die Betriebspflicht besteht, erforderlich sind,
8. Fahrzeuge, die von Inhabern eines Ausweises gemäß § 29b StVO 1960 selbst gelenkt oder als Mitfahrer benutzt werden.‘“
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Damit sind künftig generell Behindertenfahrzeuge, die nur einen sehr, sehr kleinen Teil zur Belastung beitragen, klar, eindeutig und bundesweit von Fahrverboten aufgrund des IG-Luft ausgenommen. Das ist, denke ich, durchaus angemessen.
Es freut mich sehr – und das ist eine wichtige, auch internationale Aufgabe –, dass wir es mit dieser Novelle des IG-Luft schaffen, Feinstaube der Größe PM2,5 zu regeln, die künftig extra gemessen werden. Es sind dementsprechend auch Maßnahmen zu treffen, wenn es Belastungen von mehr als 25 Milligramm pro Messstelle im Jahr gibt.
Ich halte auch die zweistufige Phase für durchaus okay. Wir haben strengere österreichische Grenzwerte, ab deren Überschreitung wir aktiv werden, erheben und auf Zusammenhänge schauen, und eine höhere Schwelle europäischer Grenzwerte, ab denen dann wirklich drastische Maßnahmen gesetzt werden. Ich finde es auch sehr, sehr fein, dass die Landeshauptleute künftig die Möglichkeit haben, Industrie- und sonstigen Anlagen in Belastungs- und Sanierungsgebieten, die nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, Maßnahmen vorzuschreiben, damit sie dann die Grenzwerte einhalten.
Luftschutz ist ebenso wie der Schutz von Klima und Wasser eine internationale Aufgabe, und ich bin überzeugt, dass wir mit dieser Novellierung des IG-Luft sehr wohl ein österreichisches Scherflein zur Lösung dieser weltweiten Aufgabe beitragen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.02
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