Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll74. Sitzung / Seite 61

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Sinnvolles. Und es bleibt Landessache, schlicht und ergreifend, weil wir davon ausge­hen, dass die Landeshauptleute diejenigen sind, die am besten für ihre Belastungsge­biete einschätzen können, was die schlauesten Maßnahmen sind. (Präsident Neuge­bauer übernimmt den Vorsitz.)

Nicht Landessache, was Ausnahmemöglichkeiten betrifft, werden in Zukunft Behinder­tenfahrzeuge sein. Es ist natürlich auch uns aufgefallen, dass es da Handlungsbedarf gibt.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ing. Schultes, Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Immissionsschutzgesetz-Luft und das Bundesluftreinhaltegesetz geändert werden und das Bundesgesetz über ein Verbot des Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen aufgehoben wird (782 der Beilagen); in der Fassung des Umweltausschussberichtes (792 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„1. In Artikel 1 Z 33 entfällt in § 14 Abs. 2 Z 6 die Wortfolge ‚Fahrzeuge, die von Inha­bern eines Ausweises gemäß § 29b StVO 1960 selbst gelenkt oder als Mitfahrer be­nutzt werden, sowie‘

2. in Artikel 1 Z 33 lautet der § 14 Abs. 2 Z 7 und 8:

‚7. Fahrzeuge, die zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Betriebs auf Flugplät­zen, für die Betriebspflicht besteht, erforderlich sind,

8. Fahrzeuge, die von Inhabern eines Ausweises gemäß § 29b StVO 1960 selbst ge­lenkt oder als Mitfahrer benutzt werden.‘“

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Damit sind künftig generell Behindertenfahrzeuge, die nur einen sehr, sehr kleinen Teil zur Belastung beitragen, klar, eindeutig und bundesweit von Fahrverboten aufgrund des IG-Luft ausgenommen. Das ist, denke ich, durchaus angemessen.

Es freut mich sehr – und das ist eine wichtige, auch internationale Aufgabe –, dass wir es mit dieser Novelle des IG-Luft schaffen, Feinstaube der Größe PM2,5 zu regeln, die künftig extra gemessen werden. Es sind dementsprechend auch Maßnahmen zu tref­fen, wenn es Belastungen von mehr als 25 Milligramm pro Messstelle im Jahr gibt.

Ich halte auch die zweistufige Phase für durchaus okay. Wir haben strengere österrei­chische Grenzwerte, ab deren Überschreitung wir aktiv werden, erheben und auf Zu­sammenhänge schauen, und eine höhere Schwelle europäischer Grenzwerte, ab de­nen dann wirklich drastische Maßnahmen gesetzt werden. Ich finde es auch sehr, sehr fein, dass die Landeshauptleute künftig die Möglichkeit haben, Industrie- und sonstigen Anlagen in Belastungs- und Sanierungsgebieten, die nicht mehr dem Stand der Tech­nik entsprechen, Maßnahmen vorzuschreiben, damit sie dann die Grenzwerte einhalten.

Luftschutz ist ebenso wie der Schutz von Klima und Wasser eine internationale Aufga­be, und ich bin überzeugt, dass wir mit dieser Novellierung des IG-Luft sehr wohl ein österreichisches Scherflein zur Lösung dieser weltweiten Aufgabe beitragen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.02

 


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