Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll74. Sitzung / Seite 65

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kerung sicherzustellen. Mit der Novelle dieses Gesetzes erreichen wir mehrere positive Effekte, nämlich dass wir die Gesundheit der Menschen schützen, dass wir aber gleichzeitig eine wirtschaftliche Entwicklung ermöglichen – das ist in Krisenzeiten ganz wichtig –, und dass wir drittens insgesamt Verkehrserschließungen ermöglichen und Prosperität sicherstellen – und gleichzeitig die Bevölkerung schützen vor negativen Umwelteinflüssen.

In vielen Ballungsräumen sehen wir, dass es einen Anstieg von Feinstaub gibt und dass das zu einem echten Problem wird, vor allem in besonderen Gebieten mit Inversions­wetterlagen. Die Luftreinhaltung ist kraft Bundesverfassung Angelegenheit der Landes­hauptleute, die dafür sorgen müssen, in ihren Gebieten der Bevölkerung ausreichend Schutz zu geben.

Meine Aufgabe als Umweltminister ist es, den Landeshauptleuten entsprechende Maß­nahmen zur Verfügung zu stellen, einen sogenannten Werkzeugkasten, aus dem sie sich jene Werkzeuge herausnehmen, die in den Regionen und Bundesländern sinnvoll sind, um Luftreinhaltung zu gewährleisten und die Bevölkerung zu schützen.

Mit der Novelle dieses IG-Luft, die hier vorliegt, ist ein Meilenstein in der Umweltpolitik in Österreich gelungen, denn es hat jahrelange Verhandlungen und eine sehr schwie­rige Themenlage gegeben. Es gibt unterschiedlichste Ansprüche: einerseits den Schutz der Bevölkerung vor Feinstaub – lassen Sie mich anmerken, dass es in den Verhandlungen Leute gegeben hat, die sagen, dass der Feinstaub überhaupt kein Pro­blem sei, die Gesundheit überhaupt nicht beeinträchtige; machen Sie sich einen Reim darauf! –, andererseits die wirtschaftliche Entwicklung, wobei wir gerade in wirtschaft­lich intensiven Gebieten eine hohe Feinstaubbelastung haben und es de facto einen Ansiedlungsstopp für Betriebe gegeben hätte. Auch zusätzliche Verkehrserschließun­gen, die in gewissen Regionen notwendig wären, wären unmöglich gemacht worden, und andere Dinge. Gerade in der Wirtschaftkrise ist das ein schwieriges Thema.

Ich sage, dass es mit diesem Gesetz gelungen ist, alle diese Interessen unter einen Hut zu bringen, nämlich alle Interessen der Menschen, der Wirtschaft, der Umwelt, der Verkehrserschließung – Österreichs insgesamt. Dafür danke ich allen Beteiligten. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich möchte schon eines sagen in Richtung Opposition: Es ist Ihr gutes Recht, das ab­zulehnen, aber Sie müssen sich bezüglich der Konsequenz dieser Ablehnung im Kla­ren sein. – Dies ist ein Meilenstein in der Umweltpolitik, bei dem es um den Schutz der Gesundheit geht, der von allen begrüßt wird, auch von der Wirtschaft. (Zwischenruf der Abg. Mag. Brunner.)

Herr Kollege Kunasek, ich weiß nicht, welche Rede sie hier gehalten haben, welche Stellungnahmen Sie hier zitieren. Zitieren Sie die Stellungnahmen aus der Endphase, als das allgemein begrüßt wurde – von den NGOs, von der Wirtschaft, von den betrof­fenen Bundesländern?

Frau Glawischnig, Herr Kollege Lugar, ich nehme zur Kenntnis, dass Sie zum IG-Luft gar nichts gesagt haben – das ist ja auch bezeichnend. (Abg. Dr. Moser: Das kommt schon noch!) Ich finde es kurios, dass Sie als Hauptdebattenredner über die Ölkrise reden, dass Sie über die thermische Sanierung reden. Dass Sie sich, Herr Kollege Lu­gar, als Oberlehrer der Nation gerieren, ist Ihr gutes Recht (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ), aber hier gar nicht auf das IG-Luft einzugehen, halte ich für eine bemerkenswerte Aktion, die ihresgleichen sucht. (Abg. Grosz: Zu dieser ... re­de ich auch noch! – Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.)

Ihnen, Frau Kollegin Glawischnig – weil Sie sagen, ich habe mich nicht zur Ölkatas­trophe im Golf von Mexiko gemeldet –, darf ich Folgendes sagen: In der Debatte „Im Zentrum“ sind Sie auf keinen grünen Zweig gekommen. Mein Vorschlag wurde dort je-


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