Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll74. Sitzung / Seite 67

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lung von sauberen Betrieben kommen könnte. Hier haben wir eine wirklich großartige Lösung erzielt, nämlich dass wir in Altanlagen eingreifen können, die älter als zehn Jahre sind und nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, die angepasst werden müssen und damit sauberer werden – ein wichtiger Punkt –, und auch regelmäßig an den Stand der Technik angepasst werden sollen. Im Gegenzug ermöglichen wir auch in Sanierungsgebieten, die oftmals wirtschaftlich stark genutzte Gebiete sind, die An­siedlung von neuen Betrieben, die eben dem neuen Stand der Technik entsprechen und sauberer sind. (Beifall bei der ÖVP.)

Damit sage ich als Umweltminister eindeutig: Ja, ich will auch, dass die Menschen einen Arbeitsplatz haben – einen sauberen Arbeitsplatz –, und das ist damit gewähr­leistet, dass wir eben auch die Ansiedlung neuer Betriebe ermöglichen – gerade in der Wirtschaftskrise.

Baustellen – das wurde schon andiskutiert – sind eine wesentliche Emissionsquelle. Daher wird es eine Verordnung zur Verwendung von Offroad-Maschinen und ‑Geräten in Sanierungsgebieten geben, damit man auch dieses Thema in den Griff bekommt. Es wird, zum Beispiel, Maßnahmen geben bei den Heizungsanlagen, bei der Eisenbahn – es gibt beispielsweise keine Generalausnahme mehr. Sie sehen: Viele Ausnahmen wurden gestrichen.

Weil Sie beklagt haben, dass gerade die kleinen Unternehmer benachteiligt werden: Das Gegenteil ist der Fall. Klein- und Kleinstunternehmer bekommen Ausnahmemög­lichkeiten, wenn bis zu vier Lkw im Werksverkehr eingesetzt werden, gerade in Sanie­rungsgebieten. Das zu dem von Ihnen beschworenen Schützen der Kleinbetriebe. Ja, ein Sozialausgleich geschieht, und zwar mit diesem Gesetz.

Im Verkehrsbereich, sind, wie gesagt, ansonsten viele Maßnahmen vereinheitlicht wor­den. Wir werden auch dem Wunsch mancher Bundesländer – insbesondere der Stei­ermark mit Graz – Rechnung tragen. Dort will man sogenannte Umweltzonen einfüh­ren. De jure gibt es die Umweltzonen nicht, das muss ganz klar gesagt werden, son­dern Sanierungsgebiete – im Volksmund als Umweltzonen bezeichnet.

Worum es mir geht, ist Folgendes: Wenn eine Region sagt, sie will Derartiges einfüh­ren, dann hat es einen Sinn, dass wir die Autos nach Abgasklassen mit einem Pickerl versehen, und das soll nicht in Graz ein grünes sein, in Wien ein rotes und in Salzburg ein gelbes, sondern es soll österreichweit einheitlich gekennzeichnet werden.

Ob dann eine Region ein derartiges Sanierungsgebiet, eine Beschränkung von Fahr­zeugen gewisser Abgasklassen durchführt, soll der Region überlassen sein. Hier bietet das Gesetz Flexibilität, dass man sich verschiedene Maßnahmen herausnehmen kann. Das halte ich für ganz wichtig.

Es wird auch eine vereinfachte Kundmachung der Verkehrsbeschränkungen geben. Die Gräuelpropaganda, die hier verbreitet wurde, dass man hinkünftig Geschwindig­keitsbeschränkungen nur im Internet ablesen kann, ist absolut lächerlich. Das war me­dial hochgespielt. Das war nie vorgesehen, sondern dass man Sanierungsgebiete klar ausweist. Aber Sie wissen genau, es hat Probleme in Graz gegeben, weil hier keine ordnungsgemäße Kundmachung stattgefunden hat. Und daher haben wir hier entspre­chende Regelungen vorsehen müssen, um das hinkünftig besser zu gestalten.

Auch beim Verkehr, bei der Verkehrserschließung, beim Straßenbau ist es jetzt mittler­weile so, dass nicht nur die Emissionen beim Bau einer neuen Straße, sondern auch die zu erwartenden Emissionen bei zukünftigem Verkehr auf dieser Straße bei der Neugenehmigung Berücksichtigung finden. Das soll auch dazu dienen, dass Men­schen, die dort leben, geschützt werden, gesundheitlich geschützt werden – das steht über allem.

 


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