Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll74. Sitzung / Seite 72

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Jetzt zum IG-Luft. – Wir werden auch nicht zustimmen, aber aus anderen Gründen als zum Beispiel die FPÖ. Die FPÖ sagt, dieses Gesetz ist eine Belastung für die Bevölke­rung. Wir finden, es ist jetzt schon die Belastung für die Bevölkerung zu groß, nämlich die Gesundheitsbelastung (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Zwölf Jahre lang die Grenzwerte ...!), und dieses Gesetz ist nicht ausreichend, um die Gesundheitsbelas­tung für die Bevölkerung einzudämmen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen. – Bun­desminister Dipl.-Ing. Berlakovich: Sie stimmen gegen Verbesserungen! – Das ist un­geheuerlich!)

Das Gesetz besteht bereits seit zwölf Jahren, und es hat nicht ausgereicht, um die Be­lastung einzudämmen. Heuer, 2010, gibt es bereits 18 Orte in Österreich, an denen im Frühjahr schon die für das ganze Jahr zuträglichen Werte überschritten waren, und das war nicht nur 2010 so (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Jedes Jahr!), sondern auch in den Jahren zuvor. Und die Belastung steigt. In Österreich – man muss es leider sa­gen – sterben mehr Menschen an den Folgen von Feinstaub als direkt im Straßenver­kehr. Das zeigt, wie dringend notwendig es ist, da mehr Maßnahmen zu setzen. (Bun­desminister Dipl.-Ing. Berlakovich: Wo ist da die Logik? ...!)

Was Österreich gemacht hat, nachdem wir die Grenzwerte nicht einhalten können, war, um eine Fristerstreckung anzusuchen, dass wir die Grenzwerte eben erst später, im Juni 2011, einhalten möchten. – Das ist nicht ausreichend, um die Bevölkerung in ihrer Gesundheit zu schützen.

Und wenn Sie sagen, Sie stellen jetzt den Landeshauptleuten einen Werkzeugkoffer zur Verfügung, Herr Minister: Es stimmt schon, die Landeshauptleute haben unzurei­chende Maßnahmen oder zu wenige Maßnahmen gesetzt, aber Sie sind oberste Be­hörde nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft, und Sie hätten sehr wohl die Möglich­keit, hier auch einzugreifen. (Beifall bei den Grünen. – Bundesminister Dipl.-Ing. Berla­kovich: Wenn Sie das Gesetz nicht mit beschließen, wie kann ich dann?)

Wir würden sehr gerne dieses Gesetz mit beschließen, wenn es ausreichend Schutz für die Umwelt und für die Bevölkerung böte. Wir haben deswegen ja auch einen An­trag eingebracht – schon frühzeitig, weil Sie ja wieder mit dem Gesetz in Verzug sind; wir hätten das ja schon vor einem Monat umsetzen sollen –, in dem genau die For­derungen aufgelistet waren, die zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt eben notwendig sind. Kollegin Bayr hat es gesagt: Einige sind übernommen worden, aber leider nicht alle; und viele wesentliche nicht.

Ich finde es positiv, dass es einen Grenzwert für den sogenannten PM2,5 gibt, also für den Feinststaub, der noch gefährlicher ist als der Feinstaub. Es ist auch positiv, dass es diese Plakettenpflicht für die sogenannten Umweltzonen – oder besser: Sanierungs­gebiete – gibt und es da eben zu verkehrsbeschränkenden Maßnahmen kommt.

Was uns aber fehlt – und das ist negativ –, ist endlich einmal ein Plan, ein Luftqualitäts­plan, in dem man sich das auch übergreifend anschaut, im Zuge dessen man sich auch andere Gesetze anschaut, um auch ordentlich Maßnahmen treffen und diese um­setzen zu können. Es gibt wieder eine Reihe von Ausnahmen bei den verkehrsbe­schränkenden Maßnahmen, bei den Betriebsgenehmigungen – das haben Sie selbst erwähnt –, und ich denke, wenn es Ausnahmen, Ausnahmen, Ausnahmen gibt, dann wird einfach jeder Grenzwert zur Farce und die Bevölkerung wird wieder nicht ge­schützt.

Wenn wir schon unsere Grenzwerte nicht einhalten und die Belastung steigt und nicht nur Ballungsräume, sondern auch ländliche Regionen betroffen sind, dann verstehe ich auch nicht, warum Sie das sogenannte Janecek-Urteil nicht umsetzen, das der EuGH gesprochen hat, das nämlich, wenn die Behörden nicht ausreichend Maßnahmen set­zen, der Bevölkerung das Recht zuerkennt, dass sie dann einen Maßnahmenplan, einen


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