aber was ist mit den großen? Ich frage einmal ganz konkret: Wenn Sie einen neuen Betrieb ansiedeln wollen, einen größeren Betrieb, ist es gescheit, ihn auf die grüne Wiese zu stellen, wo die Luft noch in Ordnung ist, oder wäre es nicht gescheiter, diesen Betrieb in Gebiete hineinzustellen, wo ohnehin nichts mehr zu holen ist und wo auch sonst, sage ich einmal, die Bevölkerung keinen Schaden nimmt? – Das wäre auch zu überlegen.
Dem Entwurf sind ja einige Giftzähne gezogen worden, nicht zuletzt dank der zahlreichen Stellungnahmen. Darunter gibt es ja auch die Stellungnahmen der Autofahrerclubs ARBÖ und ÖAMTC, und der ÖAMTC hat etwa im Zusammenhang mit der Umweltzone wörtlich davon gesprochen, dass es scharfe Einschnitte in die Grundrechte geben wird – dazu komme ich dann noch.
Wie gesagt, einige Dinge sind gut gelungen: die Rechte der Landeshauptleute, auch dass man bei EU-Grenzwertüberschreitungen strengere Maßnahmen setzen kann oder etwa auch die Einführung des PM2,5-Grenzwertes.
Aber der erste Husch-Pfusch hat ja schon letzte Woche begonnen. Da hat Ihnen der ARBÖ ausgerichtet, dass die Behinderten bei den Umweltzonen nicht berücksichtigt wurden, dass sie also nicht ausgenommen sind. Dann haben Sie das zunächst einmal bestritten und haben gesagt, das sei ganz klar im Gesetz geregelt. – Dann frage ich mich, warum wir heute hier einen Abänderungsantrag von ÖVP und SPÖ haben: weil es offensichtlich nicht ganz klar geregelt war. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich.) – Ich sage einmal, es ist gut, dass es so kommt. Diesen Abänderungsantrag werden wir auch unterstützen.
Zu Ihren Umweltzonen gibt es sehr viel Kritik – das habe ich hier hergeschrieben. (Der Redner weist auf die Tafel, die er zuvor am Rednerpult aufgestellt hat.) Der Hauptkritikpunkt ist wohl jener, dass diese Umweltzonen de facto kaum etwas oder gar nichts bringen. Das sind die Erfahrungswerte aus Deutschland. (Abg. Dr. Lichtenecker: Geh!) – Und ich frage mich jetzt Folgendes: Wenn man weiß, dass sie nichts bringen, warum führt man sie trotzdem sehenden Auges, Kollegin Lichtenecker, ein? – Das bedeutet einen riesigen Aufwand an Bürokratie, neue Verkehrszeichen, der Bürger muss sich über das Internet informieren, ob die Umweltzone gerade aktiv ist oder nicht, und wir bekommen neue Verkehrsschilder und neue Plaketten, weil wir ja viel zu wenige in Österreich haben. Wir haben die Autobahnvignette, wir haben das § 47a-Pickerl, und jetzt kommt noch das Pickerl für die Umweltzone. (Abg. Dr. Lichtenecker: ... für die Innenstadt Erleichterungen!)
Dabei ist es gar nicht sicher, wie das dann mit dem Tourismus ist. Wie wissen denn die Bürger, die dann zu uns kommen – nach Graz, nach Wien, nach Linz –, ob sie jetzt hineinfahren dürfen oder nicht? Wird das ausgeschildert? Wie viele Pickerln bekommen wir denn noch? – Also dieser Pickerlwahnsinn ist an sich abzulehnen! (Beifall beim BZÖ.)
Umweltpolitisch pervers wird es dann, wenn sich Menschen ein Auto nach EURO-Klasse 4 gekauft haben, vielleicht sogar noch mit Förderungen von den Umweltlandesräten und von den Umweltstellen, und dann feststellen müssen, dass sie ein, zwei Jahre später mit diesen Autos nicht mehr in Umweltzonen einfahren dürfen, weil wir ja wissen, dass bei der neuen Technologie der PM10-Staub zwar geringer wird, aber die ganz kleinen Teilchen des PM1 wesentlich mehr werden. – Also das ist doch eigentlich nicht schlüssig und auch nicht nachvollziehbar!
Daher meine ich Folgendes: Wenn Sie dieses Gesetz schon beschließen, evaluieren Sie es auf jeden Fall in zwei bis drei Jahren hinsichtlich der Umweltzonen, was diese wirklich gebracht haben!
Ich komme zum Hauptproblem dieser Umweltzonen – abgesehen davon, dass sie nichts bringen, und zwar messbar nichts bringen –: Es fehlen die Alternativen! Haben Sie darüber schon einmal nachgedacht?
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