Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll74. Sitzung / Seite 78

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11.56.47

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren im Hohen Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Dicke Luft hier, könnte man fast sagen – in Verkennung des Wortes IG-Luft, aber trotzdem: Als ich heute in der Früh nach dem Aufstehen den Fernseher aufge­dreht habe, hat mir der Nachrichtensprecher einer Privatsenders freundlich entgegen­gelächelt und gesagt: Heute beschließt der Nationalrat Maßnahmen, mit denen die Landeshauptleute etwas für die Gesundheit tun können.

Ich habe mir gedacht. Na bumm, da muss ich sofort ins Parlament gehen, denn bei einer solch guten Aktion möchte ich dabei sein. (Zwischenrufe bei der ÖVP sowie der Abg. Dr. Moser.) – Tatsache ist: Wir haben leider das IG-Luft zu diskutieren und zu be­handeln – und das ist wirklich eher dicke Luft als IG-Luft beziehungsweise dieser posi­tivistische Ansatz, was denn nun die Landeshauptleute alles machen können.

Kurz zur Entstehung dieses Gesetzes: Dazu gab es einen Ministerialentwurf mit 63 Stellungnahmen, die großteils negativ waren – das muss man qualitativ auch einmal hinbringen –, wobei sich einige dieser Stellungnahmen gar nicht auf den Inhalt, son­dern auf die Ausführung des Gesetzes bezogen haben. Daher: Jene Damen und Her­ren im Ministerium, die diesen Gesetzentwurf geschrieben haben, sollten vielleicht auch einmal ein Qualitätssicherungsseminar besuchen. (Zwischenruf des Abg. Ing. Schultes.)

Zum Inhalt: Wenn zum Beispiel, wie heute schon öfters besprochen, Kollege Matz­netter in seiner Stellungnahme sagt, Belastungen und Maßnahmen treffen die ärmeren Einkommensschichten überproportional, kann ich nur erwidern, dass das ganz klar ist, denn wer kauft denn gebrauchte Autos, die fünf, zehn oder 15 Jahre alt sind? – Sicher nicht Kolleginnen und Kollegen hier herinnen! Jene, die wenig verdienen, kaufen sich solche Autos und haben nun all diese negativen Maßnahmen zu schlucken.

Nun noch ein paar Sätze zum Luftreinhaltegesetz. Die Landwirtschaftkammer – diese dürfte Ihnen ja bekannt sein, Herr Bundesminister Berlakovich – sagt, das Verbrennen biogener Materialien im Winter wird für Bauern in exponierten Lagen schwer werden. Ich kann dazu nur sagen: Ja, die werden einige Probleme haben, und ich hoffe, dass dann nicht der „IG-Luft-Blockwart“ vorbeischaut und denen lauter „nette“ Dinge aus­richtet.

Nun zu einem besonderen „Gustostückerl“, was den Bereich Wein- und Obstbau in die­sem Zusammenhang anlangt: Ein Weinbauer müsste gemäß diesem Entwurf – und da geht es nicht um irgendeinen Ministerialentwurf, sondern um jene Gesetzesvorlage, die heute hier zur Debatte steht – sein Rebholz im Weingarten in schwer zugänglicher La­ge zuerst einmal bis zu 500 Meter mit der Hand transportieren – und dann kann er es mit dem Traktor transportieren! Gott sei Dank ist der jetzt befreit, weil sonst hätte er mit dem Traktor mit Klasse 1 und 2 auch noch einmal Probleme! Also ein ganz besonderes Gustostückerl.

Und das gilt nicht nur für den Weinbau, sondern auch für den Obstbau. Wenn in dem Holz dann noch Draht drinnen ist, wie das im Wein- und Obstbau der Fall sein kann, dann hat der Bauer wieder ein Problem.

Taxativ aufgezählt als Ausnahmen vom Verbrennungsverbot sind aber sehr wohl La­ger- und Grillfeuer.

Das heißt, auf der Donauinsel darf in dem Bereich, in dem es keine normierten Grill­stellen gibt, mit Braunkohlenbriketts „wunderbar“ die ärgste Luftverpestung erzeugt wer­den.

Auf der anderen Seite müssen die Leute jetzt wegen der Brauchtumsfeuer – Sie ken­nen ja die Osterfeuer, Sonnwendfeuer, Silvesterfeuer; alle mit einer ordentlichen Men­ge Holz – zum Landeshauptmann gehen und fragen, ob sie das eh machen dürfen. Das


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