Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll74. Sitzung / Seite 114

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7. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 999/A(E) der Abgeordne­ten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend flexiblere Ar­beitszeitmodelle für Ärzte (854 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1082/A(E) der Abgeordne­ten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend öffentliche Fi­nanzierung der Lehrpraxen (855 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 6 bis 8 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. Eingestellte Redezeit: 5 Mi­nuten. – Bitte.

 


13.50.02

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren im Hohen Haus! Liebe Besucher! Heute beschließen wir hier das Ärztegesetz, die Ärzte-GmbH. Dies ist eine langjährige Forderung der Ärzte, die jetzt verwirklicht wird, es ist eine langjährige Forderung der Freiheitlichen Partei, und es ist vor allem eine langjährige Forderung der Patienten, denn was bedeutet diese Ärzte GmbH? – Sie bedeutet im Wesentlichen eine Neustrukturierung der ambulanten Ver­sorgung für die Patienten. Es wird so sein, dass die Patienten möglicherweise auch in den Randöffnungszeiten, wie es so schön heißt, also in der Früh, am Abend und am Wochenende im ambulanten Bereich außerhalb der Krankenhäuser ihren persönlichen Arzt oder ihre Arztpraxis erreichen werden können.

Das ist ein Meilenstein in der ärztlichen Versorgung, und ich glaube, Herr Minister, Sie können stolz darauf sein, dass das in Ihre Amtszeit fällt, dass Sie jetzt gerade dieses Amt innehaben.

Es ist natürlich so, dass vieles, was in diesem Gesetz steht, verbessert werden könnte. Ich möchte nur ein paar Dinge anmerken.

Es ist zum Beispiel so, dass die Beschränkung auf fünf Personen pro Gesellschafter außerhalb der Berufsgruppen von der Wirtschaftskammer sehr kritisiert wird. Sie meint, das sei eine ungenügende Abgrenzung zu der normalen Ambulatoriumsversorgung, und dies könnte möglicherweise eine willkürliche Festlegung darstellen und eine Ver­fassungswidrigkeit bedeuten. – Wir werden sehen, ob das so ist.

Ein zweiter Punkt, der mir persönlich überhaupt nicht gefällt, ist, die Wahlgruppenpra­xis mit Kostenerstattung in die Bedarfsprüfung der Stellenpläne einzubeziehen. Das ist auch etwas, was möglicherweise verfassungswidrig sein könnte und so zu einer Ver­fassungsklage und damit zu einer Aufhebung des Gesetzes führen könnte.

Letztendlich der Streitpunkt der letzten Tage, der wirklich viel Staub aufgewirbelt hat: die Haftpflichtversicherung für alle Ärzte, Ambulatorien und privaten Krankenanstalten. Da war ja im Entwurf eine Bestimmung enthalten, die, abweichend von der jetzigen Be­stimmung, ein unkalkulierbares Rückversicherungsrisiko für die Rückversicherer und in weiterer Folge natürlich eine massive Kostensteigerung bedeutet hätte.

Bis dato ist es ja so, dass die Ärzte frei versichert sind. Mit frei versichert meine ich frei­willig versichert. Ich zum Beispiel als Zahnarzt bin, glaube ich, mit 2 Millionen € versi-


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