Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll74. Sitzung / Seite 115

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chert, und mir steht diese Versicherungssumme drei Mal im Jahr – das ist natürlich illu­sorisch – zur Verfügung. Bis dato ist dieser Zustand eben ein guter und hat eigentlich perfekt funktioniert.

In weiterer Folge ist es so, dass die Ärztekammern Schlichtungsstellen eingerichtet ha­ben, die relativ unkompliziert versuchen, eine Schadenswiedergutmachung herbeizu­führen, wenn Patienten zu Schaden kommen, was auch in rund 60 Prozent der Fälle an­genommen wird.

Der Entwurf, der vorgelegen ist, hätte vorgesehen, dass keine Versicherungsobergren­ze bestanden hätte. Das hätte bedeutet, dass eine Obergrenze von 3 Millionen € unre­flektiert und eigentlich unbegrenzt abgerufen hätte werden können, was ein unkalku­lierbares Risiko dargestellt hätte, mit der Befürchtung von unserer Seite und auch vom Versicherungsverband, dass die Versicherungen dadurch um rund 50 Millionen € ver­teuert worden wären, aber nicht nur die Versicherungen, sondern natürlich auch das Gesundheitssystem, und letztendlich wären die Patienten darauf sitzengeblieben.

Daher sind wir froh darüber, dass wir einen Fünf-Parteien-Antrag zustande gebracht haben, der diese Bestimmungen entschärft. Es wird in Zukunft so sein, dass es zwar eine verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung gibt. Die ist allerdings auf den Betrag von 2 Millionen € drei Mal im Jahr für freiberufliche Ärzte und fünf Mal im Jahr für Ambulatorien – oder, wie sie so schön heißen, die GmbHs – beschränkt. Damit können wir leben.

Wir können auch damit leben, dass es ein direktes Zugriffsrecht des Patienten auf die Versicherungen gibt. Das heißt, der Patient muss sich jetzt gar nicht mehr mit dem Arzt in Einklang bringen, wenn er den betreffenden Schadensverursacher klagen will, son­dern er wendet sich direkt an die Versicherung, wie es in der Kfz-Branche üblich ist. Al­lerdings darf man nicht vergessen, dass in der Kfz-Branche, also bei den Autoversiche­rungen, 5 Millionen Personen, also de facto 5 Millionen Autos versichert sind, bei den Ärzten geht es um eine Gruppe von 18 000, was natürlich in keinem Verhältnis steht; daher hätte das so nicht argumentiert werden dürfen.

Das heißt, wir sind froh, dass wir mit unserem Widerstand und unserem Antrag, den wir auch schon im Ausschuss eingebracht haben, wo er allerdings von allen Fraktionen niedergestimmt worden ist, einen Gesinnungswandel herbeigeführt haben – nicht nur für die Ärzte, sondern vor allem für die Patienten, weil diese jetzt nicht fürchten müs­sen, dass es zu einer unkalkulierbaren Erhöhung ihrer Patientenrechnungen kommen wird. (Beifall bei der FPÖ.)

13.55


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Oberhau­ser. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.55.29

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Für die Patienten war die Haftpflichtversiche­rung nie ein Thema, denn, wie schon dargestellt, der Patient hat ein direktes Durch­griffsrecht auf die Versicherung und nicht auf den Einzelarzt, und wir alle wissen – auch aus dem Falle der Autoversicherung –, dass das deutlich einfacher ist. Das heißt, für Patientinnen und Patienten ist es kein Schaden.

Der Grund dafür, warum wir uns allerdings zu diesem Allparteienantrag – wobei ich mich auch sehr herzlich dafür bedanken möchte, dass jetzt alle mitgegangen sind – entschlossen haben, ist ganz einfach: Wir möchten, dass diese Haftpflichtversicherung, die seit den Neunzigerjahren ein Thema der Sozialdemokratie ist, endlich kommt. Wo­rauf wir nicht einsteigen möchten, ist diese völlige Panikmache des Versichertenverban-


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