Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll74. Sitzung / Seite 116

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des mit der Frage, dass die Prämien – wie von dir (in Richtung des Abg. Dr. Karlsböck) ausgesendet – mit, ich weiß nicht, 40 000 € im Jahr so im Raum stehen.

Das heißt, wir haben derzeit haftpflichtversicherte Ärztinnen und Ärzte – ich weiß nicht, ob du haftpflichtversichert bist, ich war es mein ganzes Spitalsleben lang –, da gibt es Haftungssummen für Allgemeinmediziner, die auf 1 bis 2 Millionen € gehen – das be­wegt sich in einer Preisklasse von 180 bis 200 € pro Jahr –, und wir haben Fachärz­tinnen und Fachärzte, die mit einer Schadenssumme von 3 Millionen € ohne Höchstbe­grenzung haftpflichtversichert sind, das bewegt sich um die 850 € pro Jahr.

Wir möchten dem nicht entgegenstehen, dass der Versicherungsverband mit der Ärzte­kammer versucht, einen Rahmenvertrag zu vereinbaren – deswegen auch die Begren­zung, so wie sie im Gesetzentwurf steht –, allerdings ist im Gesetzentwurf auch ent­halten, dass wir ein Jahr nach Inkrafttreten dieser Versicherungen eine Evaluierung ha­ben möchten. Warum? – Weil wir uns anschauen möchten, ob diese Reglementierung, die wir jetzt eingezogen haben, für Patientinnen und Patienten nicht ein massiver Nach­teil ist.

Auch dazu die Erklärung: Uns allen ist bekannt, dass vor einigen Jahren die Frage der Hepatitis-C-Infektion bei den Plasmapherese-Patienten aufgetreten ist. Auch das Plas­mapherese-Institut wäre im Falle einer Haftpflicht genau in dieser Haftpflichtversiche­rung drinnen. Jetzt ist das limitiert auf fünf Fälle, es sind aber vielleicht – wenn wir noch einen positiven Fall annehmen – sechs Infizierte. Was macht der Sechste?

All diese Regelungen sind also deswegen enthalten, weil ich mir das einmal anschauen möchte. Ich möchte mir erstens die Versicherung und die Prämien anschauen, zwei­tens möchte ich mir dann auch anschauen, was das im Einzelfall für die einzelnen Pa­tientinnen und Patienten bedeutet, um dann, wenn nötig, nachzujustieren.

Wie gesagt – noch einmal –: Ich freue mich, dass wir dieses Gesetz und auch einen Allparteienantrag zustande gebracht haben, den ich hier auch als Abänderungsantrag einbringen muss, und zwar:

Die Abgeordneten Oberhauser, Rasinger, Karlsböck, Grünewald, Haubner, Kollegin­nen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag zu 853 der Beilagen einzubringen, den ich jetzt hier in den Kernpunkten zum Teil schon erläutert habe. Das heißt, wir wer­den die Einzelfallsumme mit 2 Millionen € pro Fall reglementieren, werden für die Ein­zelpraxis auf drei Mal im Jahr und für die Gruppenpraxis beziehungsweise Ambula­torien auf fünf Mal im Jahr gehen.

Auf die Evaluierung bin ich schon eingegangen. Wir möchten also wissen, was das für Patientinnen und Patienten, natürlich auch für Ärztinnen und Ärzte heißt.

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Damit wir uns aber nicht nur mit der technischen Seite von Gruppenpraxis und Ärzte-GmbHs beschäftigen: Was lange währt, wird endlich gut. – Das wurde ja heute schon einmal gesagt. Wir haben wirklich ewig lange mit Ärztekammern und allen möglichen anderen über die Frage verhandelt, wie so eine Ärzte-GmbH auszustatten ist, wir ha­ben sowohl kammerintern als auch mit der Politik verhandelt, wie es laufen soll, und ich glaube, wir haben jetzt einen wirklich gangbaren Kompromiss gefunden, der sich zu dem entwickeln kann und soll, was er sein soll, nämlich zu einem Übergang an der Schnittstelle zwischen Krankenhaus und niedergelassenem Arzt.

Wir hoffen – und das war eines der Ziele –, dass wir vor allem im ländlichen Bereich die Attraktivität der Niederlassung damit erhöhen, dass wir dort nicht Einzelarztpraxen ansiedeln, sondern mehreren Ärztinnen und Ärzten die Möglichkeit geben, sich zu einer Gruppenpraxis zusammenzuschließen, um dort mit längeren Öffnungszeiten, mit besseren Erreichbarkeiten für die Menschen in der Umgebung da zu sein.

 


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