und Patienten im Fall eines vertragslosen Zustandes, wie zuletzt geschehen, zum „Privat-Zahler“ werden.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, dem Nationalrat bis Ende 2010 eine Regierungsvorlage zuzuleiten, wodurch die Sachleistungsversorgung der Patientinnen und Patienten sichergestellt wird. Die Regierungsvorlage ist gemeinsam mit allen Gesamtvertragsparteien zu erarbeiten.“
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Stöger zu Wort gemeldet. – Bitte.
14.20
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen, liebe Zuseher! Es ist die Gesundheitsreform 2010, die Sie heute beschließen können, eine Gesundheitsreform, die drei Themen in den Vordergrund stellt:
erstens die Rechte, die Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten in den Vordergrund zu stellen;
zweitens das Bemühen, in der Gesundheit konsensual in der Einbindung aller Partnerinnen und Partner, aller Systempartner miteinander vorzugehen;
und das dritte zentrale Thema dieser Gesundheitsreform 2010 ist, dass es gelingt, die Qualität der realen Versorgung zu stärken und zu verbessern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie ist die Situation jetzt? – Die Realität ist so, dass wir viele Ärztinnen und Ärzte haben, die es schaffen, in Österreich ein gutes Gesundheitssystem zustande zu bringen. Sie bringen das jeden Tag zustande, stoßen aber zunehmend an ihre Grenzen: an die Grenze der persönlichen Belastbarkeit, an die Grenze, als Einzelarzt die neuen Aufgaben bewältigen zu können. Es geht auch darum, dass sich die Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten ständig erweitern.
Wir haben neue Qualitätsanforderungen in der Medizin, und denen muss begegnet werden. Mit diesem Gesetz zur Verbesserung der ambulanten Versorgung gelingt es, dass die Praxis, der einzelne Arzt, der niedergelassene Bereich gestärkt werden. Wir können dadurch eine bessere Qualität anbieten. Wir schaffen damit eine Vernetzung des Angebotes in der ambulanten Versorgung. Patientinnen und Patienten wollen andere Öffnungszeiten haben, das wird mit dieser Ärztegesellschaft, mit dieser Gruppenpraxis möglich.
Und wir wollen eines – Abgeordneter Rasinger hat das angesprochen –: Wir wollen sicherstellen, dass das Verhältnis Arzt/Ärztin zu Patient/Patientin wieder gestärkt wird. Der konkrete Arzt, die Ärztin ist einem Patienten verantwortlich, und genau dieses Element haben wir verstärkt eingeführt.
Ein ganz zentraler Schritt: Erstmals in der Geschichte haben wir einerseits ein Haftungsrecht, das Ärztinnen und Ärzte entlastet – sie haben klare Bedingungen –, und andererseits haben wir ein Haftungsrecht, das Patientinnen und Patienten dann, wenn etwas nicht so läuft wie wir es wollen, auch finanziell unterstützt.
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