Wir haben uns überlegt, wie wir die Qualität verbessern können. Es ist in dieser Gesetzesnovelle sichergestellt, dass in Ambulanzen und im niedergelassenen Bereich das gleiche Qualitätsregime herrscht, dass ein abgestimmtes Arbeiten von Ärztinnen und Ärzten möglich ist, dass wir auf die Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten betreffend einen durchgehenden Behandlungsprozess stärker eingehen und – ich habe es schon angesprochen – die Klärung der Haftung.
Ich könnte jetzt einige Details dieses Gesetzes ansprechen; ein Punkt ist ganz zentral – er ist auch angesprochen worden –: Wir reagieren auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes im Hinblick auf Qualität und Umgang mit Ambulanzen. Auch das wird geregelt, wir stärken den niedergelassenen Bereich.
Es ist bei der Erstellung dieser Gesetzesnovelle eine Herausforderung gewesen, die verfassungsrechtlichen Grundlagen – einerseits Länderkompetenzen, andererseits Bundeskompetenzen – zu bearbeiten. Wir haben das sehr klar gemacht und haben über diese Schnittstelle Bund und Länder ein gemeinsames Regime aufgestellt. Es ist uns gelungen, damit Ambulanzen zu entlasten.
Wir haben auch die Sozialversicherung gestärkt, was richtig und notwendig ist, indem eigene Gesamtverträge geschaffen werden, damit wir ein Steuerungsinstrument der Selbstverwaltungen Ärztekammer und Sozialversicherung haben, die Zukunft zu gestalten, und wir haben eine neue Leistungsdokumentation versichert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ein zentraler Baustein, dass wir in Zukunft in jeder Region das „Haus der Gesundheit“ aufbauen können. Wir wollen in der Region das „Haus der Gesundheit“ stärken, wir wollen in der Region vernünftige Strukturen fördern. Ganz zentral ist dabei diese Ärztegesellschaft. Eine neue Qualität ist möglich. Wir haben gute Ärztinnen und Ärzte für die Zukunft.
Ich lade Sie ein, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Ärztinnen und Ärzte: Nutzen Sie die Chancen, die dieses Bundesgesetz vorgibt! Die Chance, zusammenzuarbeiten, die Chance, das Instrument zu nutzen und im Interesse von Patientinnen und Patienten zu arbeiten.
Ich bedanke mich abschließend bei allen Partnern, die mitgewirkt haben, ganz besonders bei den Abgeordneten Oberhauser und Rasinger, die sich auch heute noch bemüht haben, eine Verbesserung durchzubringen. Ich bedanke mich auch, dass es in diesem Parlament gelingt, Gesundheitspolitik weiterzuentwickeln. Es ist die größte Strukturreform im Gesundheitswesen der letzten Jahrzehnte. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.26
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schenk. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.26
Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beziehe mich in meinem Debattenbeitrag auf den Tagesordnungspunkt 7, den Antrag bezüglich flexiblere Arbeitszeitmodelle, den auch schon Kollege Grünewald kurz angeschnitten hat.
Wir haben ein besonderes Problem bei angehenden Ärztinnen, die gerade ihren Turnus absolvieren. Eine Frau studiert sechs Jahre lang, übt nebenher meistens auch einen Beruf aus, schließt ihr Studium erfolgreich ab, bekommt ein Kind – und dann hat sie Pech gehabt. Getreu nach dem Motto: Was wollen sie jetzt eigentlich werden, Mutter oder Ärztin? Beides auf einmal ist in Österreich anscheinend nicht möglich. Es ist nicht nur anscheinend nicht möglich, sondern es ist tatsächlich nicht vorgesehen.
Warum ist es nicht vorgesehen? – Weil es kein annähernd ausreichendes Konzept für eine flächendeckende Kinderbetreuung gibt. Gehen wir einmal davon aus, dass Mutter
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