Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll74. Sitzung / Seite 142

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Auch dieser Anschlag ist dann glücklicherweise am Widerstand der Bevölkerung von Leoben, aber auch am Widerstand des Bürgermeisters und der Gemeinderäte in Leoben gescheitert.

Erst unter der tätigen Mithilfe des wenig erfolgreichen ehemaligen ÖVP-Generalsekre­tärs Missethon und der heimlichen Mitwirkung des steirischen Landeshauptmannes Mag. Voves und auch seines Stellvertreters Hermann Schützenhöfer wurde dann ein neuer Standort gefunden. Und das war Vordernberg, dessen Bürgermeister sich von den vermeintlichen Vorteilen, die ihm die Frau Bundesminister in Aussicht gestellt hat, hat kö­dern lassen.

Bei den Bewohnern des Ortes stieß das Schubhaftzentrum aber verständlicherweise so­fort auf Widerstand, und es hat sich eine Bürgerinitiative gebildet. Im Gemeinderat hat zum Beispiel der Vertreter dieser Bürgerinitiative, der freiheitliche Gemeinderat Wein­berger, sofort eine Volksabstimmung gefordert. Das war am 9. November vergangenen Jahres.

Die Fragestellung, die von 139 Bürgern unterstützt worden ist, war klar und einfach und hat gelautet: Soll in Vordernberg ein Schubhaftzentrum errichtet werden: ja oder nein?

Was darauf folgte, meine Damen und Herren, war dann eine Posse der besonderen Art: Der Bürgermeister, ein Oberamtsrat, dem man gewisse Grundkenntnisse zuspre­chen sollte, hat zunächst einen Bescheid erlassen, der wie folgt lautete – ich zitiere –:

„Gemäß § 158 Abs. 1 Stmk. Volksrechtegesetz wird festgestellt, dass der am 9. No­vember 2009 im Marktgemeindeamt Vordernberg eingebrachte Antrag auf Durchfüh­rung einer Volksbefragung den Voraussetzungen der §§ 155 Abs. 1“ – und so weiter – „entspricht.

Begründung:

Der gegenständliche Antrag umfasst die Durchführung einer Volksbefragung mit der Fragestellung: Soll in Vordernberg ein Schubhaftzentrum gebaut werden: ja/nein?

Die Unterstützungserklärungen“ – hat der Herr Bürgermeister weiter ausgeführt – „er­folgten sämtliche durch eigenhändige Unterschrift, mit Angabe des Vor- und Familien­namens, Geburtsdatums und der Wohnanschrift. Die vorgelegten Antragslisten ent­sprachen in Form und Inhalt den Bedingungen des § 157 VolksrechteG.“ – Zitatende.

Meine Damen und Herren, am gleichen Tag ... (Abg. Pendl: Ach!) Ich verstehe schon, dass Sie aufstöhnen, aber ich werde weiterzitieren und werde Ihnen nachweisen, wie rechtswidrig sozusagen Ihr Bürgermeister dort gehandelt hat, Herr Kollege. (Zwischen­rufe bei der SPÖ.)

Am gleichen Tag, an dem dieser Bescheid ausgefertigt und datiert wurde – es war der 19. November 2009 – fand am Abend in Vordernberg eine Gemeinderatssitzung statt, in der der Bürgermeister mit seiner Gemeinderatsmehrheit dann plötzlich die bereits ge­nehmigte Volksbefragung und die Verordnung geändert hat.

Die Fragestellung an die Bürger von Vordernberg lautete nicht mehr – wie ich sie ein­gangs zitiert habe –: Soll in Vordernberg ein Schubhaftzentrum gebaut werden: ja oder nein?, sondern sie lautete plötzlich folgendermaßen – ich zitiere –:

„1. Sind Sie für eine positive Gemeindeentwicklung durch die mögliche Gründung von Gewerbebetrieben in Vordernberg“ – No na!

„die Absicherung der örtlichen Infrastruktur (Nahversorger, Arzt, Apotheke usw.),

eine Investition von rd. 15,0 Millionen Euro in Vordernberg,“ – Wer könnte da dagegen sein?

 


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