„eine jährliche Wertschöpfung von rd. 10,0 Millionen Euro,
die Schaffung von rd. 150 Arbeitsplätzen in Vordernberg und
eine Mehreinnahme im Gemeindehaushalt von rd. € 130 000,--
im Zusammenhang mit der Errichtung eines Schubhaftzentrums?“
Und dann kommt unter zweitens:
„2. Soll in Vordernberg ein Schubhaftzentrum gebaut werden?“ – Zitatende.
Meine Damen und Herren, gegen diese Suggestivfragen und die willkürliche Veränderung sozusagen der ursprünglichen Fragestellung hat der Vertreter der freiheitlichen Gemeinderatsfraktion die Fachabteilung 7A der Steiermärkischen Landesregierung, nämlich das Referat für Gemeindeaufsicht und Volksrechte, angerufen.
Die Abteilung hat umgehend der Rechtsmeinung des freiheitlichen Gemeinderates recht gegeben, sie hat den Bürgermeister aufgefordert, seinen Bescheid aufzuheben, sie hat wörtlich geschrieben – ich zitiere –:
„Die erste Fragestellung“ – die ich gerade zitiert habe – „spricht zwar von möglichen positiven Wirkungen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Schubhaftzentrums, jedoch geht diese Frage offensichtlich davon aus, dass etwa Investitionen in Höhe von € 15 Millionen in der Verfügungsgewalt der Marktgemeinde Vordernberg liegen. Dies ist nicht der Fall, da die Investitionsentscheidung über einen Bau eines Schubhaftzentrums jedenfalls Angelegenheit des Bundes ist und damit nicht im eigenen Wirkungsbereich einer Gemeinde liegt. Die Fragestellung ist damit nicht zulässig und daher gesetzwidrig.“
Das hat die Fachabteilung 7A festgestellt. (Abg. Dr. Rosenkranz – in Richtung SPÖ –: Da sollte sich der Bundespräsident einmal einschalten!)
Weiters hat diese Fachabteilung dem Herrn Bürgermeister die Möglichkeit gegeben, diesen Bescheid aufzuheben und eine Äußerung abzugeben. (Abg. Scheibner: Mehr Feuer, Herr Kollege! – Abg. Grosz: Mehr Feuer, mehr Leidenschaft, Herr Kollege!) – Meine Damen und Herren vom BZÖ, das sind Fakten, die man werten kann!
In der Gemeinderatssitzung am 30. November 2009 haben dann nach dieser Rechtsbelehrung der Bürgermeister und die Mehrheit im Gemeinderat plötzlich die Verordnung auf Durchführung einer Volksbefragung zurückgezogen, mit der lakonischen Bemerkung – ich zitiere –:
„Da das Amt der Stmk. Landesregierung festgestellt hat, dass die Fragestellungen nicht zulässig und damit gesetzwidrig sind, hat der Gemeinderat der Marktgemeinde Vordernberg in seiner Sitzung am 30. November 2009 die Verordnung des Gemeinderates auf Durchführung einer Volksbefragung zurückgezogen.“ – Zitatende.
Dagegen hat dann der freiheitliche Gemeinderat Weinberger als Zustellungsbevollmächtigter der Bürgerinitiative „Schubhaftzentrum – nein, danke!“ Berufung eingelegt. Diese Berufung – und das ist jetzt interessant für alle Juristen – wurde aber dann nicht weiter behandelt, sondern in Vordernberg wurde eine unverbindliche Bürgerbefragung noch vor Weihnachten mit den Suggestivfragen, die ich Ihnen vorgelesen habe, durchgeführt. Die Beteiligung an der Bürgerbefragung betrug etwas über 60 Prozent. Mehr als die Hälfte der Beteiligten sprachen sich dabei für das Schubhaftzentrum und die damit verbundenen vorgeblichen wirtschaftlichen Vorteile aus.
Das war also der „große“ Erfolg der Frau Bundesministerin, den sie dann selbst öffentlich beklatscht hat.
Meine Damen und Herren! Ich möchte nicht unerwähnt lassen, weil das für die Zukunft nicht unwichtig ist, dass der Anwalt der Freiheitlichen Partei selbstverständlich einen
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