Entschließungsantrag
der Abgeordneten Grosz, List, Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schubhaftzentrum Vordernberg im Lichte der Erfahrungen aus Eberau
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, den Bau des Schubhaftzentrum Vordernberg zu unterlassen, eine konsequente Umsetzung der Dublin-Vereinbarungen sicherzustellen und dem Nationalrat die entsprechenden Gesetzesvorlagen zuzuleiten, die sicherstellen, dass Asylverfahren durch die Aufstockung der personellen und sachlichen Mittel und durch Änderungen der Verfahrensregeln beschleunigt werden.“
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Ich ersuche Sie um Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)
15.48
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Grosz, List, Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schubhaftzentrum Vordernberg im Lichte der Erfahrungen aus Eberau
eingebracht im Zuge der Debatte zum Dringlichen Antrag der Abgeordneten Dr. Kurzmann, Zanger und weiterer Abgeordneter betreffend Schubhaftzentrum Vordernberg am 09.07.2010
Der geplante Bau des Schubhaftzentrum reiht sich nahtlos in das „Eberau-Verhaltensmuster“ der Frau Innenministerin Fekter ein, indem die Interessen der krisengeschüttelten Bürgerinnen und Bürger zum Spielball von rot-schwarzen Wahlkampfinteressen gemacht werden.
Weder das „Ob“ noch das „Wie“ des geplanten Neubaues sind klar. So erklärte die Bundesministerin bei ihrer Eberau-Niederlage im Nachhinein, dass ein zusätzliches Asylerstaufnahmezentrum aufgrund sinkender Asylzahlen nicht notwendig sei. Warum aus diesem Blickwinkel ein neues Schubhaftzentrum nötig sein soll, bleibt sodann ihr Geheimnis.
Weiters ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu erklären, dass mehrere Millionen Euro in Zeiten der Krise aufgewendet werden, nur um die Verwaltungs- und Vollziehungsversäumnisse der Regierung zu begleichen. So wird die Umsetzung bestehender Gesetze und Vereinbarungen (Dublin Abkommen sowie Dublin II Verordnung) schlichtweg verweigert.
Das „Wie“ krönt sodann das Sündenregister der Frau Ministerin. 20 Millionen Euro in Zeiten der Krise sprechen eine eigene Sprache und verleiten zu Spekulationen, wem die Investition zu gute kommen soll. Eine gewisse Konsequenz ist jedoch zu erkennen: Sparen müssen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler während die Bundesregierung verschwenderisch den Schuldenrekord in die Höhe treibt.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
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