Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll74. Sitzung / Seite 164

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Bemerkenswert ist, dass hier dem Gesundheitsministerium einer der wenigen, aber wich­tigen Schritte gelungen ist, etwas im positiven Sinne zu zentralisieren, indem dem Bun­desamt für Sicherheit im Gesundheitswesen bei dieser Kontrolle und auch im Vollzug mehr Kompetenzen übertragen wurden und die Länder diese Kompetenzen abgeben werden. – Sie müssen wohl damit einverstanden sein, sonst würden wir das heute nicht beschließen.

Meine Frage geht in zwei Richtungen: Es steht in den Erläuterungen, dass die Kosten nicht sehr hoch sein werden, da pro Antrag nur 90 Minuten Zeit verwendet werden. Ich verstehe das nicht ganz. Liest man sich da nur den Antrag durch, oder werden dann auch Proben bei diesen Arzneimitteln genommen und diese analysiert, denn dann wird das in 90 Minuten nicht zu machen sein? Das war meine Frage.

Und wenn bis jetzt die Länder hierüber entschieden haben, würde mich auch noch in­teressieren, wie sie das gemacht haben, da kein Landeshauptmann/keine Landeshaupt­frau, glaube ich, PharmazeutIn ist. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister Stöger hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.19.30

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich denke, mit dem Arzneiwareneinfuhrgesetz leisten wir wieder einen großen Beitrag dazu, dass Patientinnen und Patienten die richtigen Medikamente einnehmen, dass die Sicherheit der Medikamente in Österreich auch in Zukunft gegeben ist.

Wir konnten sicherstellen, dass wir eine neue Gliederung der Produktgruppen vorneh­men. Das erleichtert das Auffinden von Problemstoffen. Wir haben auch die Human­impfstoffe einbezogen. Wir konnten Begrifflichkeiten klären, damit die Kontrolle verbes­sert werden kann. Wir haben Meldefristen verkürzt.

Was ganz wichtig ist – Abgeordneter Grünewald hat es angesprochen –: Zentralisierung ist notwendig, damit es eine zentrale Ansprechstelle im Gesundheitswesen gibt, näm­lich das Bundesamt für Sicherheit, das den Markt auch kontrollieren kann. Es ist wich­tig, dass wir eine Verwaltungsvereinfachung zur besseren Kontrolle zustande bringen. Die Kontroll- und Überwachungsbefugnisse verbessern sich dadurch.

Ganz zentral ist, dass Medikamente nicht über das Internet eingeführt werden. Ich möchte hier noch einmal dazu aufrufen: Medikamente sollen über die Vertriebswege, die wir vorgesehen haben – über die Apotheken, in den Krankenanstalten, bei den nie­dergelassenen Allgemeinmedizinern mit Hausapotheke –, bezogen werden. Alles an­dere ist gefährlich. Wir werden auch die Öffentlichkeit immer wieder darüber aufklä­ren. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter List. – Bitte.

 


16.21.28

Abgeordneter Kurt List (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Gesundheitsminister! Ge­schätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ein paar Anmerkungen von meiner Seite zur Notwendigkeit dieses Gesetzes.

Sie wissen ja alle, die meisten Menschen sind sich leider nicht bewusst, welch hohen Risiken und Gefahren sie sich aussetzen, wenn sie gefälschte Arzneimittel verwenden. Martin Bartenstein weiß das sicherlich, dass die Erkrankungen nach der Einnahme von gefälschten Arzneimitteln steigen werden. Ich glaube, die Folgekosten werden das oh-


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