Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll74. Sitzung / Seite 171

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zen, ist das zum Vorteil der Patientinnen und Patienten. Interessant war aber, wie lange das sozusagen durchaus Usus war, obwohl es dem Gesetz widersprochen hat. Selbst renommierte Institutionen, auch der öffentlichen Hand, haben diese Leute angestellt, wohl wissend, dass es an und für sich nicht erlaubt ist.

Das heißt, wenn man hier eine Regelung macht, hilft man allen, vor allem jenen, die in der Rehab sind und diese Kompetenz gut brauchen könnten. Man hilft auch den Phy­siotherapeutInnen, weil sie sozusagen eine weitere Gruppe zum Dialog haben. Und das sollte eigentlich genügen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

16.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Durch­schlag. – Bitte.

 


16.46.13

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann nahtlos an die Ausführungen des Kol­legen Grünewald anschließen. Wir haben in Österreich ein Gesundheitssystem, das zu Recht als eines der besten der Welt bezeichnet wird, und das nicht nur, weil es einen gesicherten Zugang zu den Leistungen des Systems gibt, sondern weil die Leistungs­erbringung im Sinne der Patientensicherheit auch sehr gut geregelt ist. Patienten be­handeln darf jene Berufsgruppe, die die entsprechende Ausbildung hat. Das sind ne­ben den Ärzten auch die MTDs, Pflegeberufe, Heilmasseure et cetera.

Wir PhysiotherapeutInnen zum Beispiel haben neben der Anatomie, der Bewegungs­lehre, den therapeutischen Konzepten unter anderem auch eine fundierte Ausbildung in Pathologie, weil wir ja wissen müssen, um welche Krankheiten es sich handelt, wenn wir behandeln wollen, und weil sich die Patienten darauf verlassen können müssen, dass wir wissen, was wir ihnen in der Therapie zumuten können, wenn wir Leistung von ihnen verlangen. Das haben beispielsweise die Sportwissenschafter nicht.

Daher unterscheiden sich in diesem Punkt beide Anträge fundamental. Der Antrag des BZÖ würde schließlich und endlich bedeuten, dass der Beruf der Sportwissenschafter ohne Wenn und Aber in ein System, bei dem die Patientensicherheit gut geschützt ist, übernommen werden würde, also auch ohne die entsprechende Ausbildung, die aber Vo­raussetzung für qualitätvolle Patientenbehandlung ist.

Um hier nicht missverstanden zu werden: Die Ausbildung zum Sportwissenschafter ist eine hervorragende. Sie eignet sich wunderbar, um mit Gesunden zu arbeiten, um mit Menschen im Sport zu arbeiten, um in der Prävention und in der Gesundheitsförderung eingesetzt zu werden. Die Arbeit mit Patienten erfolgt aber unter anderen Vorausset­zungen. Nicht umsonst müssen jene Berufsgruppen, die mit Patienten arbeiten, wäh­rend der Ausbildung auch ein sehr umfassendes Berufspraktikum absolvieren. Und auch das ist ein Punkt, der im Studium der Sportwissenschafter fehlt.

Das heißt, der Ansatz im Antrag der Kollegen Rasinger und Oberhauser, auch die Aus­bildung zu reformieren, ist ein sehr richtiger und gewährleistet die Patientensicherheit. Mir ist es wichtig, dass er auch in Zusammenarbeit und in Absprache sowohl mit den Ärz­ten als auch mit den Physiotherapeuten erfolgt.

Was Herr Dr. Grünewald auch schon angesprochen hat: Es würde mich schon sehr wundern, wenn man das nach 20 Jahren sozusagen illegaler Arbeit plötzlich ohne Wenn und Aber legalisiert und sagt: Ja, es ist eh nichts passiert, wir machen das. – Das könn­ten wir uns dann vielleicht, wenn man einmal zu schnell Auto fährt, auch überlegen.

Es gibt noch ein Argument, wenn es heißt, es gibt zu wenige PhysiotherapeutInnen, die diese Arbeit machen: Es liegt in unserer Hand, in der Hand des Gesetzgebers. Wir sind ja die, die über die Zahl der ausgebildeten PhysiotherapeutInnen entscheiden. Und


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