Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll74. Sitzung / Seite 189

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zuarbeiten und den Minister auch zu beraten, nur bin ich davon überzeugt, dass das nicht auf Kosten des Tierschutzrates und auf Kosten von NGOs gehen darf.

So, wie das jetzt auf dem Tisch liegt, sehen wir Probleme hinsichtlich der Bestellung der Mitglieder des Tierschutzrates, der Delegation in den Tierschutzrat. Da wird die Handhabe immer mehr dem Minister zugeführt und nicht den NGOs. Es sind auch nicht alle Mitglieder im Detail über die Änderungen informiert worden. Aus unserer Sicht gibt es auch ein Ungleichgewicht in allen Gremien zwischen Tierschutzvertretern und sozu­sagen Vertretern der Gegenseite. Ganz besonders trifft das auf die Vollzugsbehörde zu, in der nur eine Tierschutzombudsperson sitzt, während alle Landesveterinärdirek­tionen darin vertreten sind. Ich bin mir auch nicht sicher, ob es dann, wenn es drei Gre­mien gibt, effizienter sein wird als mit einem.

Ich spreche Ihnen nicht ab, dass Sie sich bemüht haben, mehr für den Tierschutz zu tun und das effizienter zu gestalten, nur glaube ich, dass es so, in dieser Form nicht funktionieren wird. Wir sind aber natürlich gerne bereit, mitzuarbeiten und auch in eine gemeinsame Kommission zu gehen, nur, glaube ich, hätte man das auch anders lösen können. Wir könnten auch einen parlamentarischen Ausschuss bilden, um Tierschutz stärker und öfter im Parlament behandeln zu können.

Ich glaube, gerade in Zeiten, in denen die Tierschutzszene ohnehin schon geschwächt ist, darf es keinen Millimeter weitere Schwächung geben, sondern diese muss gestärkt werden. Das gilt auch für den Tierschutzrat, dessen Forderungen sehr wohl öffentlich be­kannt sind, nur vielfach leider nicht umgesetzt worden sind. Das spiegelt sich auch in un­seren Anträgen wider. Einige unserer Anträge beziehen sich genau auf Forderungen des Tierschutzrates.

Kollege Eßl, wenn Sie unsere Anträge als überschießend bezeichnen, dann zeigt das nur, dass Tierschutz kein besonderes Anliegen für Sie ist, weil unsere Anträge Tierschutz­anträge sind, Tierschutzforderungen enthalten. Wenn Sie das als überschießend be­zeichnen, dann bezeichnen Sie damit Tierschutz als überschießend. (Zwischenruf des Abg. Eßl.)

Unser erster Antrag bezieht sich auf die Enthornung von Kälbern, das ist schon ange­sprochen worden. Das ist ein ganz schmerzhafter Prozess für die Kälber, das kann man sich, glaube ich, vorstellen. Wir wollen, dass das nur mit Schmerzausschaltung ge­macht werden darf und dass zudem Förderungen für artgerechte Nutztierhaltung ein­gerichtet werden.

Wir werden auch dem Antrag des BZÖ hinsichtlich der Haltung von Zehnfußkrebsen zustimmen. Wir hatten ja auch einen ähnlichen Antrag im Ausschuss, der leider vertagt wurde. Ich hoffe, dass es bei diesem Antrag, wie im Ausschuss in Aussicht gestellt wurde, zu einer gemeinsamen Initiative kommen kann. Unser Antrag hat sich auf die Tötung von Krustentieren bezogen, die bei lebendigem Leib in kochend heißes Wasser geschmissen werden. Dass das Tierquälerei ist, darüber braucht man, glaube ich, nicht zu streiten. Deswegen hoffe ich sehr, dass wir eine gemeinsame Initiative starten können.

Weiters steht noch mein Antrag zur Verbesserung der Schweinehaltung auf der Tages­ordnung, auch der ist schon angesprochen worden. Die Schweine sind die Verlierer des Tierschutzgesetzes. 85 Prozent leben nach wie vor auf Vollspaltenböden, 98 Pro­zent ohne Stroheinstreu, 98 Prozent müssen ins Abferkelgitter, 75 Prozent leben un­unterbrochen in einem Kastenstand, und männliche Ferkel werden nach wie vor ohne Schmerzausschaltung kastriert. Dass das Tierquälerei ist, dem wird hoffentlich auch nie­mand widersprechen.

Schweine sind sehr sensible, intelligente Tiere, und so, wie sie jetzt leben, entspricht das einfach nicht ihrem Sozialverhalten, ihrem Körperpflegeverhalten und Ähnlichem.

 


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