Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll74. Sitzung / Seite 188

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Aufgrund von Gewebeuntersuchungen ist bekannt, dass die Nerven der Hornanlagen bei Kälbern von Geburt an vollständig ausgebildet sind und das Schmerzempfinden somit unabhängig vom Alter entsprechend gut entwickelt ist. – Zitatende.

Im Antrag vom Kollegen Grosz betreffend die Zehnfußkrebse wird doch nur Rechtssi­cherheit verlangt. Warum sollten wir nicht Rechtssicherheit bei allen Tieren herstellen? Vielleicht können wir in der Tierschutzkommission einmal darüber reden, dass wir ge­nerell eine Rechtssicherheit für alle Tiere beschließen.

Den ÖVP-Abgeordneten sei ins Stammbuch geschrieben: Durch die Verbesserung des Tierschutzes erreichen wir eine höhere Qualität und höhere Preise! Das wollen auch unsere Bauern, und das will auch der Handel. Es ist ja nicht so, dass wir dem Handel oder den Bauern schaden, wenn wir den Tierschutzstandard in Österreich verbessern. Lehnen Sie daher diese Verbesserung nicht grundsätzlich ab, nur weil Tierschutz drü­bersteht! Arbeiten wir gemeinsam an der Verbesserung unseres Tierschutzes! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Grosz.)

17.44


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte.

 


17.44.20

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir ändern das Tierschutzgesetz, das Tier­schutzgesetz wird moderner. Es werden unklare Zuständigkeiten der Behörden nun­mehr klar geregelt. Es gibt eine Verordnungsermächtigung für den Gesundheitsminis­ter, was Maßnahmen der Ausbildung von Diensthunden betrifft, und es gibt eine Neu­ordnung, ich sage einmal, der beratenden Organe.

Ein moderner Tierschutz ist dann gegeben, wenn das Wissen und die Erfahrung von allen eingebracht wird, von Politikern, von Wissenschaftern, von Praktikern, und das ermöglichen wir mit dieser Gesetzesänderung, mit der neu geordneten Struktur der Tier­schutzkommission, dem Tierschutzrat und dem Vollzugsbeirat. Wir schaffen damit voll­zugstaugliche und praktikable Regelungen.

Mir war es auch wichtig, dass wir den Tierschutz nicht nur nach wissenschaftlichen Grund­lagen betreiben, sondern auch nach praktischen Erkenntnissen.

Was den Antrag des BZÖ betrifft, fehlt da die gesetzliche Grundlage, um das Anliegen per Verordnung regeln zu können.

Was die Anträge der Grünen betrifft, beinhalten diese zweifelsohne überschießende Forderungen und sind daher auch abzulehnen.

Wir, die ÖVP, wollen, dass Tierschutz nicht ein starres Gerüst ist, sondern dass Tier­schutz gelebt wird, und das, glaube ich, ist mit dieser Gesetzesänderung auch entspre­chend möglich. Ich darf mich auch für die konstruktive Zusammenarbeit herzlich be­danken. (Beifall bei der ÖVP.)

17.46


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.

 


17.46.18

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es sind viele Tierschutzangelegenheiten, die wir in sehr kurzer Zeit abhandeln müssen. Deswegen ist leider nicht sehr viel Zeit für Tier­schutz in diesem Haus. Ich gehe zuerst kurz auf die Änderungen im Tierschutzgesetz ein. Wir werden nicht zustimmen, und ich sage auch, warum. Grundsätzlich begrüßen wir natürlich eine gemeinsame Vorgangsweise. Wir haben auch schon gemeinsame Initiativen aller Parteien gesetzt, und ich bin auch interessiert daran, gemeinsam weiter-


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