Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll74. Sitzung / Seite 190

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Deswegen fordern wir, dass die Tierhaltungsverordnung, was Schweine betrifft, endlich an die Mindestanforderungen des Tierschutzgesetzes angepasst wird, dass es eine schrittweise Anpassung gibt und auch Förderungen für die österreichische Schweine­haltung vorgesehen werden, damit auch Schweine artgerecht gehalten werden.

Herr Minister, Sie fordern wir auf, sich insbesondere auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die Schweinerichtlinie angepasst wird, dass Vollspaltenböden verboten werden, dass es eine Verpflichtung zu Einstreu gibt, dass Kastenstände verboten werden und dass auch die Kastration ohne Schmerzausschaltung verboten wird.

Ich glaube, im Tierschutz ist noch einiges zu tun. Ich hoffe, dass wir gemeinsame Initia­tiven setzen können. Aber besonders wichtig ist uns, dass auch die Position der NGOs weiter stark bleibt.

Im Übrigen bin ich der Meinung, Österreich braucht ein eigenständiges, starkes und engagiertes Umweltministerium. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.51


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


17.51.41

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kollegin Brunner, dieses Gesetz, das wir heute beschließen, ist eine Stärkung für den Tier­schutz – eine Stärkung deshalb, weil wir seit 2005 gesehen haben, dass wir zwar das modernste und beste Tierschutzgesetz auf dieser Welt haben, dieses Gesetz aber in der Umsetzung, im Vollzug großteils gescheitert ist, und weil wir in diesem Gesetz einen Tierschutzrat eingerichtet haben, in dem auch der Vollzug angesiedelt war, es dort aber nie zu irgendwelchen einhelligen Meinungen gekommen ist und der Vollzug blo­ckiert wurde.

Ich gebe dir recht, Kollegin Brunner, auch in diesem Haus war nie genug Zeit für den Tierschutz, und diese Zeit nehmen wir uns jetzt mit dieser Tierschutzkommission. (Bei­fall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wenn alle fünf Parteien dieses Hauses in dieser Tierschutzkommission vertreten sind, plus zwei Vertreter des Gesundheitsministeriums und zwei Vertreter des Landwirt­schaftsministeriums, die notwendig sind, weil das Tierschutzgesetz Einstimmigkeit vo­raussetzt, dann, glaube ich, können wir auf politischer Ebene in diesem Gremium wirk­lich Tierschutz betreiben.

Der Tierschutzrat, der, wie du immer sagst, angeblich ausgehöhlt wird, bleibt in seiner Verantwortung, wie er ist. Der Tierschutzrat ist der wissenschaftliche Beirat, der den Minister in Tierschutzfragen weiterhin berät. Es wird nur der Vollzug aus diesem Tier­schutzbeirat herausgelöst, weil der Vollzug selbst aus diesem Tierschutzbeirat heraus­will und in ein Vollzugsorgan gehen will.

Ich glaube, liebe Kollegin Brunner, wir haben ein Gesetz, das ausgezeichnet ist, und es hat keinen Sinn, dieses Gesetz auf 20 000, 30 000 Seiten auszuweiten, wenn wir wis­sen, dass der Vollzug nicht funktioniert. Und ich glaube, es ist hoch notwendig, in die­ser Republik zu schauen, dass der Vollzug funktioniert, denn all die Dinge, die du ge­nannt hast, sind im Tierschutzgesetz schon verboten.

§ 5 des Tierschutzgesetzes sagt aus, dass keinem Tier Leid oder Schmerz zugefügt und kein Tier in Angst versetzt werden darf, sodass es physischen oder psychischen Schaden erleidet.

§ 16 des Tierschutzgesetzes sagt aus, dass kein Tier so untergebracht werden darf, dass dem Tier Leid und Schmerzen zugefügt werden oder es in Ängste versetzt wird, die physische oder psychische Schäden hervorrufen.

 


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