Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll74. Sitzung / Seite 191

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Das heißt, aufgrund dieser zwei Paragraphen, des § 5 und des § 16, könnte der Voll­zug handeln – aber er tut es nicht. Es hat keinen Sinn, noch mehr Gesetze zu machen, wenn der Vollzug nicht handelt, sondern ich denke, wir als Tierschutzkommission, die heute beschlossen wird, haben zu handeln und den Minister zu beraten, wie in Zukunft das Tierschutzgesetz, auch im Rahmen von Verordnungen, um- und durchgesetzt wer­den kann. (Beifall bei der SPÖ.)

17.54


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Huber. – Bitte.

 


17.54.30

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Diese Expertenkommission, dieser Tierschutzbeirat, das ist eine vernünftige Sa­che, das unterstützen wir vom BZÖ auch. Es muss erwähnt werden, dass da Expertin­nen und Experten drinnen sitzen, die unentgeltlich arbeiten. Das ist eine Supersache, wird auch von uns unterstützt. Aber nun zu den Anträgen.

Frau Kollegin Brunner, anstatt über die Schweinebauern zu schimpfen, hat sich das BZÖ mit dem Verband der österreichischen Schweinebauern in Verbindung gesetzt – und Sie können mir glauben, ab Anfang 2011 werden alle Ferkel bei der Kastration vom Tiergesundheitsdienst kontrolliert, entsprechend betäubt und haben keine Schmer­zen mehr.

Zum Antrag bezüglich Enthornung der Kälber muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen: Wenn das fachmännisch gemacht wird, hat das Kalb keine Schmerzen. Selbstverständlich braucht es auch eine Betäubung, aber alles müssen wir nicht gesetzlich vorschreiben! Wenn ich Ihren Antrag lese, dann meine ich, Sie haben das Ziel, dass die Tiere über­haupt nicht enthornt werden, und das, glaube ich, wäre ein fataler Fehler, angesichts der zahlreichen Unfälle, die da passieren, mit schwersten Verletzungen.

Abschließend ganz kurz zum Antrag von meinem Kollegen Gerry Grosz zu den Zehn­fußkrebsen: Es ist eindeutig festzuhalten, dass es auch da Mindeststandards braucht. 2004 haben wir Mindeststandards in der Rinderhaltung eingeführt, da haben wir das beste Gesetz Europas: Die Tiere dürfen nicht mehr angebunden werden, sie müssen einen Laufstall haben, es wird die Quadratmetermindestanzahl vorgeschrieben – und ein Mindestmaß fordern wir auch für die Krustentiere. Dass da die ÖVP dagegen stimmt, ist wirklich ein Wahnsinn. Das ist wieder ein Beweis dafür, dass die Wirtschaft, dass die Gastronomie mehr zählt als das Leid von Millionen Tieren. (Beifall beim BZÖ. – Zwi­schenrufe bei der ÖVP.)

Wir fordern ja nicht viel, nicht mehr als Kontrolle und dass es Rechtssicherheit gibt, wer kontrolliert. Aber auch da seid ihr dagegen, Mindeststandards einzuführen. (Zwi­schenruf des Abg. Eßl.) Lesen Sie den Antrag! Kollege Eßl, lies den Antrag, und dann geh in dich und stimm zu! (Beifall beim BZÖ.)

17.57


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. – Bitte.

 


17.57.05

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminis­ter! Hohes Haus! Ein sehr gutes österreichisches Tierschutzgesetz erfährt mit den heu­tigen Gesetzesänderungen eine weitere Verbesserung. Es wurde bereits darauf hinge­wiesen, dass dieses Tierschutzgesetz mit der Umstrukturierung des Tierschutzrates ge­stärkt wird und dass auch die Handlungsfähigkeit weiterentwickelt wird. Das österrei­chische Tierschutzgesetz ist ein sehr strenges, das weit über die EU-Richtlinien hinaus greift und auch im Schweinebereich Bestimmungen enthält, die auch angewendet wer­den, wie etwa bei den Schlitzweiten der Spaltenböden, den Buchtengrößen, aber auch bei den bei der Aufstallung verwendeten Materialien.

 


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