Änderungen bei den Aufstallungen, die ad hoc erfolgen sollten, wie auch im Antrag der Grünen gefordert, würden gewaltige Investitionen bei den Bäuerinnen und Bauern hervorrufen, die diese derzeit nicht in der Lage wären, finanziell durchzustehen. Viele von ihnen müssten die Produktion einstellen. Das hätte zur Folge, dass die Importe zunehmen und dass die sehr umstrittenen Tiertransporte in einer noch größeren Zahl stattfinden müssten.
Die österreichischen Schweinebauern liefern jährlich 4,5 Millionen Schweine hochstehender Qualität zu EU-Marktbedingungen, das heißt zu niedrigen Preisen, an den österreichischen Lebensmittelsektor und damit auch an die Verbraucherinnen und Verbraucher, und sie sind höchst interessiert daran, auch bei den Aufstallungssystemen eine Weiterentwicklung mitzuvollziehen.
Es stimmt, der Verband der österreichischen Schweinehalter arbeitet intensiv daran, auch bei der Ferkelkastration für die Schmerzausschaltung eine Lösung zu finden, und die Umsetzung wird demnächst erfolgen. (Beifall bei der ÖVP.)
17.59
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jannach. – Bitte.
17.59
Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Auch wir begrüßen die Änderung des Tierschutzgesetzes. Der Tierschutzrat hat sich als etwas schwerfällig erwiesen, und deswegen hat man die Kommission dazu eingeführt, um es etwas schneller in der Umsetzung zu machen. Aber wir begrüßen diese Änderung grundsätzlich, weil sie eben eine Weiterentwicklung der Sache ist.
Zu den einzelnen Anträgen, die da jetzt am Tisch liegen. Da muss ich der Frau Höllerer recht geben, eine rasche Umsetzung des Antrags der Grünen in Bezug auf die Schweinehaltung, von dem wir sehr viele Punkte auch als sehr gut empfinden, würde für die Landwirtschaft natürlich massive Investitionen bedeuten, die in so kurzer Zeit nicht umsetzbar wären. Dass die Zielrichtung richtig ist, das denken wir auch und werden deshalb den Antrag auch in symbolischer Form unterstützen. Wir wissen, dass er keine Mehrheit hier finden wird, aber die Zielrichtung dieses Antrages ist ganz richtig.
Die Enthornung – das kenne ich noch aus der Praxis – erfolgt natürlich nicht schmerzfrei. Das weiß jeder, der schon einmal ein Kalb enthornt hat. Herr Bundesminister, ich lade Sie gerne ein, einmal bei der Enthornung eines Kalbes – wenn es auch nur eine Woche alt ist – dabei zu sein. Jeder aus der Praxis weiß, dass eine Enthornung ohne Betäubung mit Schmerzen verbunden ist. Die Geräte, mit denen man bis zum 14. Lebenstag enthornen darf, haben sich als nicht besonders praxistauglich erwiesen. Es ist zwar vielfach so, dass die Landwirte die dafür vorgeschriebenen Enthornstäbe kaufen und sie in den Stall hängen, dann aber doch die stärkeren, gebräuchlicheren Enthornstäbe verwenden und damit die Kälber erst enthornen, wenn sie drei, vier Wochen alt sind. Die Knospen an den Hornansätzen sind dann wesentlich größer, und es kann wesentlich leichter und wesentlich sicherer enthornt werden.
Wir begrüßen den Antrag der Grünen. Wir finden diesen Antrag im Gegensatz zur ÖVP nicht überschießend, weil er nämlich besagt, dass die Enthornung immer unter Betäubung erfolgen soll – dem können wir uns voll anschließen – und es eine Unterstützung für die Betäubung geben sollte. Das ist aktiver Tierschutz, und dem fühlen wir uns auch als Bauern verpflichtet. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Tadler.)
Herr Abgeordneter Keck und Herr Abgeordneter Huber haben erwähnt, dass die Grünen mehr Paragraphen haben wollen. Gerade in Bezug auf die Enthornung bringt der grüne Antrag ein Weniger an Paragraphen, denn die Enthornung bis zum 14. Lebenstag ist eine Ausnahmeregelung. Wenn man diese Ausnahmeregelung, die besagt, dass
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