Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll74. Sitzung / Seite 193

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man das darf, streicht, dann kann mir niemand erklären, dass das ein Mehr an Para­graphen ist. Das ist ein Weniger an Verordnung, ein Weniger an Bestimmungen, und das halten wir durchaus für sinnvoll. (Beifall bei der FPÖ.)

Abschließend möchte ich noch sagen, da ich ja selbst Landwirt bin, dass wir – und da­rin sind wir uns hier herinnen alle einig – einen Mittelweg zwischen Landwirtschaft und Tierschutz finden müssen. Alles wird nicht 1 : 1 umzusetzen sein, weil wir einen wirt­schaftlichen Weg für die Landwirtschaft finden müssen, aber wir dürfen den Tierschutz im Interesse der Bauern und im Interesse der Konsumenten nicht vernachlässigen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.02


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Linder. – Bitte.

 


18.02.12

Abgeordneter Maximilian Linder (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Mi­nister! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich möchte speziell zum Thema Enthor­nung Stellung nehmen. Da ich selbst Praktiker bin, kann ich nur das bestätigen, was mein Kollege Jannach gesagt hat: Ohne Betäubung ist eine schmerzfreie Enthornung nicht möglich!

Ich denke, wir sollten da aber auch eine andere Sichtweise aufzeigen. Wir reden per­manent vom Feinkostladen Österreich, wir reden permanent von der Qualität unserer Produkte – gerade diese Qualität ist sehr innig mit Tierschutz, mit artgerechter Haltung verbunden. Deshalb bin ich der Meinung, dass wir unbedingt per Gesetz festlegen soll­ten, dass Enthornung nur noch mit Narkose, mit Betäubung erfolgen darf. Das wird auch das Image der Bauern heben, und deshalb ist das aus meiner Sicht ganz wichtig.

In diesem Zusammenhang komme ich aber auch auf das Thema Kostentragung zu spre­chen, das mir ein ganz wichtiges Anliegen ist. Ich selbst habe im Jahr 1989 die Land­wirtschaft übernommen und habe damals für ein Kilo Rindfleisch, Stierfleisch, verkauft beim Fleischhacker, 62,50 S, also 4,54 € bekommen. Heute liegt der Preis dafür bei 2,70 € bis 3 €. Das heißt: ein Drittel Einkommensverlust! – Es kann nicht sein, dass wir die Bauern permanent belasten, permanent mehr Anforderungen stellen, diese dann aber nicht über Förderungen ausgleichen. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Noch eines, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wenn es dann doch Förderungen gibt, ste­hen gerade bei den Grünen einige Kollegen auf und zeigen mit dem Finger auf uns. Auf der anderen Seite fordern sie mehr Auflagen, mehr Maßnahmen, mehr Investitionen. Ich glaube, wir sollten so fair sein und sagen: Wenn wir kleine Landwirtschaften haben wollen, wenn wir bäuerliche Landwirtschaft haben wollen und keine Agrarindustrie, dann sollten wir zu den Förderungen stehen. Wir sollten zum Tierschutz stehen, aber der Auf­wand muss uns abgegolten werden. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Tadler.)

18.04


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirkl­huber. – Bitte.

 


18.04.18

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Kollege Linder, voll­kommen d’accord! Selbstverständlich stehen wir zu den Förderungen für artgerechte Tierhaltung.

Ein Satz auch in Richtung des Kollegen Jannach beziehungsweise der Bauernvertreter hier im Haus: Für jeden Bauern/jede Bäuerin ist die Tiergesundheit ein ganz wesentli­cher wirtschaftlicher Faktor, und dieser hängt natürlich auch von einer artgerechten Tierhaltung ab. Tiere, die sich wohlfühlen, die gut und richtig gefüttert werden, die artge-


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