Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll74. Sitzung / Seite 194

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recht gehalten werden, sind auch gesund. Artgerechte Haltung kann daher und darf und soll auch kein Nachteil sein. Natürlich gibt es schon auch immer wieder reale Konflik-
te, beengte Hofstallungen, schwierige Situationen aufgrund historischer Gegebenheiten, Traditionen und Ähnliches mehr, das ist uns durchaus bewusst.

Wenn Sie unsere Anträge in Ruhe durchgelesen haben, werden Sie Folgendes erkannt haben:

Erstens fordern wir keinen österreichischen Alleingang, sondern bei der Schweinehal­tung eine akkordierte europäische Initiative. (Zwischenruf des Abg. Prinz.) Und die wird kommen, Kollege Prinz, so oder so, ob wir das wollen oder nicht, weil die Verbrau­cherInnen-Erwartungen in eine Richtung gehen, nämlich die Tiere als Mitgeschöpfe wahrzunehmen. Für Bauern ist der Umgang mit Tieren alltäglich, daher nicht immer einfach, denn im mitgeschöpflichen Bereich gibt es auch Konflikte. So ist das, keine Frage. Das ist eine Herausforderung, wenn man zum Beispiel in der Zeitung liest, dass eine Kuh – erst vor Kurzem geschehen – eine Spaziergängerin angefallen hat, um ihr Kalb zu verteidigen. – Ein an sich ganz natürlicher Vorgang. Die Kuh hat sich beengt gefühlt und ihr Kalb verteidigt; leider ist das ein schwerer Unfall geworden. So ist das eben mit Tieren. (Abg. Jakob Auer: Auf der freien Wiese!) Ja, auf der freien Wiese, auf der Weide, auch dort kann so etwas passieren.

Je mehr wir die artgerechte Tierhaltung umsetzen können, umso besser ist eindeutig die Qualität der Produkte, umso besser sollte auch die Arbeitsqualität für die Bäuerin­nen und Bauern sein; auch das ist ein wichtiger Punkt. Es soll den Bäuerinnen und Bauern Spaß machen, es soll Sinn machen, in den Stall zu gehen, und das ist dann der Fall, wenn sie sehen, dass es den Tieren gut geht, und auch die Arbeitsqualität ent­sprechend gut ist.

In diese Richtung gehen unsere Anträge, vor allem was die Schweinehaltung betrifft. Wir haben einen Plan für die schrittweise Anpassung der österreichischen Schweinehal­tung an artgerechte Tierhaltung vorgeschlagen. Herr Bundesminister, einen solchen Ein­stieg vorzubereiten wäre eine gute Initiative. Uns ist natürlich klar, dass wir nicht von heute auf morgen Investitionen der letzten Jahre „umdrehen“ können, aber wir sind alle aufgefordert, einen weiteren Schritt in Richtung Qualitätsentwicklung voranzutreiben und eine Partnerschaft zwischen KonsumentInnen und Bäuerinnen/Bauern mit den Tier­schutzorganisationen zu entwickeln.

Herr Kollege Keck, kurz auch etwas zur Verwaltungsfrage und zur Kontrollfrage. Im Ver­waltungsrat sitzen doch dieselben Organe, die schon jetzt für die Vollziehung verant­wortlich sind. Was soll denn das bringen? – Wenn sie schon jetzt Gesetze nicht richtig vollzogen haben, dann halten wir, einen zusätzlichen Beirat im Tierschutzgesetz einzu­setzen, für eine Aufblähung der Verwaltung, die nicht notwendig ist. Es sind ja diesel­ben Leute dabei. Es ginge einfach darum, die Akkordierung sicherzustellen, dass der Bundesminister gewährleisten kann und muss, dass die Vollziehung korrekt erfolgt, dass die Risikopläne und Kontrollpläne eingehalten werden. Alles andere ist eine Fra­ge von zukünftigen Strategien, die wir im Rahmen der ländlichen Entwicklung diskutie­ren müssen.

Wir müssen auch anerkennen: Artgerechte Tierhaltung heißt Investitionen. – Wir ste­hen zu Investitionen in artgerechte Tierhaltung. Wir haben das immer unterstützt.

Noch eines zur Kälberhaltung und zum Enthornen mit dem „buddex“-Gerät. Sie wis­sen, es gibt die Ausnahme, dass die Enthornung bis zum 14. Lebenstag mit einem Spe­zialgerät durchgeführt werden kann. Im biologischen Landbau haben wir uns definitiv gegen diese Maßnahme entschieden. Es hat sich aus unserer Sicht herausgestellt, dass das nicht wirklich zumutbar ist. Die meisten Bauern und Bäuerinnen arbeiten in diesem Bereich ohnehin schon mit den Tierärzten zusammen. Somit ist eine entsprechende Be-


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