Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll74. Sitzung / Seite 221

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Zum Antrag von Herrn Kollegem Themessl kann ich nur sagen: Ich weiß nicht, viel­leicht haben Sie sich aus dem Ausschuss rausgebeamt, aber es gab keine einzige Wort­meldung zu diesem Tagesordnungspunkt. Also wir werden diesem Antrag nicht zustim­men. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.03


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Herr Abgeordneter Köfer zu Wort gemeldet. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.03.57

Abgeordneter Gerhard Köfer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! In der Sit­zung vom 21. April des heurigen Jahres wurde das Insolvenzrecht einstimmig geän­dert. Damals hat es quer durch alle Fraktionen Einstimmigkeit gegeben, was auch in den Redebeiträgen zum Ausdruck kam.

Seit 1. Juli ist das neue Insolvenzrecht nunmehr in Kraft. Das heute zu beschließende In­solvenzrechtsänderungs-Begleitgesetz ergibt sich dadurch natürlich zwangsläufig.

In der Sitzung im April wurde allgemein die Hoffnung ausgesprochen, dass diese Re­form einen Beitrag dazu leisten kann, in Hinkunft eine Vielzahl von Insolvenzen zu ver­hindern. Als erklärtes Ziel wurde genannt, Unternehmen zu erhalten, statt Unterneh­men zu liquidieren. Diese Insolvenzrechtsreform soll die Sanierungschancen erhöhen und Konkursabweisungen mangels Masse verhindern. Es soll also die Sanierungsfreu­digkeit erhöht werden – und das ist gut so. (Beifall bei der SPÖ.)

19.05

19.05.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet. Ich schlie­ße daher die Debatte.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 840 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Themessl, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen betroffe­nen Teile der Reihe nach und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen haben ei­nen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 14, 15, 19, 20, 21, 22, 23 und 23a bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diese Änderungen unterstützen, um ein Zei­chen. – Das ist einstimmig angenommen.

Die Abgeordneten Themessl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Antrag einge­bracht, der Änderungen in Artikel 38 zum Inhalt hat.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die diesen Antrag unterstützen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Ich komme daher sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen haben wei­ters einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 41, 43, 47, 50, 59, 60 und 62 bezieht.

 


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