sungsdienst des Bundeskanzleramtes bemängelt diese Unverhältnismäßigkeit zwischen Gastgarten und anderen Betriebsanlagen, die ich vorher auch angesprochen habe. Der Städtebund hat sich ursprünglich für diese Neuregelung eingesetzt, sieht aber jetzt die Betriebszeiten als zu hoch an, und auch die Volksanwaltschaft hat Bedenken geäußert.
Das ist jetzt also nicht nur die Kritik der Grünen, sondern es wurde allgemein festgestellt, dass NachbarInnen das Recht haben müssen, ihre Rechte geltend zu machen und einzubringen.
Ich würde mir überhaupt wünschen, dass nicht nur im Einzelfall geprüft wird, sondern dass man sich Straßen und Plätze ganzheitlich anschaut, weil es gleichgültig ist, woher die Auswirkung kommt. Wenn es eine Aneinanderreihung gibt, dann sollte man sich das ganzheitlich anschauen. Es geht sicher in keinem Fall darum, Gastgärten zu schließen, sondern es geht darum, dass Nachbarinnen und Nachbarn ihre Gesundheit geschützt wissen, sich einbringen können und man von vornherein vielleicht auch Konflikte vermeiden kann.
Ich sitze ruhiger in einem Gastgarten und vielleicht haben viele ein besseres Gefühl, wenn sie wissen, dass die Anrainerinnen und Anrainer kein Problem damit haben und es für sie keine Belästigung und Gesundheitsgefährdung darstellt.
Im Übrigen bin ich der Meinung, Österreich braucht ein eigenständiges, starkes und engagiertes Umweltministerium. (Beifall bei den Grünen.)
19.48
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Mitterlehner. – Bitte.
19.49
Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unter diesem Tagesordnungspunkt stehen einige Änderungen der Gewerbeordnung, aber auch das, was das IG-Luft anbelangt, und Folgekonsequenzen im Bereich der Gewerbeordnung zur Diskussion.
Ich darf zuerst zu den Ausführungen von Frau Kollegin Brunner nur bemerken, dass sich dieses Vertragsverletzungsverfahren, das sie angesprochen hat, betreffend Umsetzung der IPPC-Richtlinie nicht gegen den Bund richtet, sondern gegen die Vollziehung der Bundesländer. Das ist nur eine Formalität, aber es ist ein bestimmter Unterschied.
Was die Gewerbeordnung und die wesentlichen Inhalte, die geändert werden, anlangt, geht es darum, dass wir bei der Baustellenrichtlinie auch den Schutz für die Selbständigen herstellen.
Was den Berufszugang zum Rauchfangkehrer-Gewerbe anbelangt, regeln wir den Entfall des Erfordernisses der österreichischen Staatsbürgerschaft entsprechend neu.
Bei der gerade angesprochenen Gastgartenregelung neu gebe ich Ihnen recht, dass das ein bestimmter Balanceakt ist zwischen den Rechten der Nachbarn und dem Betriebsanlagenrecht, dem gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren.
Wir haben das sehr genau abgewogen und sind zu der Entscheidung gekommen, nämlich auch was die Spruchpraxis des Verfassungsgerichtshofes anbelangt, zu versuchen, das, was der Verfassungsgerichtshof in seinen Entscheidungen berücksichtigt hat, zu standardisieren.
Im Wesentlichen ist das, was wir mit „Ruhe“, mit „Grillverbot“ und dergleichen aufgenommen haben, im Sinne einer Standardregelung, nichts anderes als der Versuch, ei-
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