Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll74. Sitzung / Seite 234

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sungsdienst des Bundeskanzleramtes bemängelt diese Unverhältnismäßigkeit zwi­schen Gastgarten und anderen Betriebsanlagen, die ich vorher auch angesprochen ha­be. Der Städtebund hat sich ursprünglich für diese Neuregelung eingesetzt, sieht aber jetzt die Betriebszeiten als zu hoch an, und auch die Volksanwaltschaft hat Bedenken geäußert.

Das ist jetzt also nicht nur die Kritik der Grünen, sondern es wurde allgemein festge­stellt, dass NachbarInnen das Recht haben müssen, ihre Rechte geltend zu machen und einzubringen.

Ich würde mir überhaupt wünschen, dass nicht nur im Einzelfall geprüft wird, sondern dass man sich Straßen und Plätze ganzheitlich anschaut, weil es gleichgültig ist, woher die Auswirkung kommt. Wenn es eine Aneinanderreihung gibt, dann sollte man sich das ganzheitlich anschauen. Es geht sicher in keinem Fall darum, Gastgärten zu schließen, sondern es geht darum, dass Nachbarinnen und Nachbarn ihre Gesundheit geschützt wissen, sich einbringen können und man von vornherein vielleicht auch Konflikte ver­meiden kann.

Ich sitze ruhiger in einem Gastgarten und vielleicht haben viele ein besseres Gefühl, wenn sie wissen, dass die Anrainerinnen und Anrainer kein Problem damit haben und es für sie keine Belästigung und Gesundheitsgefährdung darstellt.

Im Übrigen bin ich der Meinung, Österreich braucht ein eigenständiges, starkes und en­gagiertes Umweltministerium. (Beifall bei den Grünen.)

19.48


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Mitterleh­ner. – Bitte.

 


19.49.03

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unter diesem Tagesord­nungspunkt stehen einige Änderungen der Gewerbeordnung, aber auch das, was das IG-Luft anbelangt, und Folgekonsequenzen im Bereich der Gewerbeordnung zur Dis­kussion.

Ich darf zuerst zu den Ausführungen von Frau Kollegin Brunner nur bemerken, dass sich dieses Vertragsverletzungsverfahren, das sie angesprochen hat, betreffend Um­setzung der IPPC-Richtlinie nicht gegen den Bund richtet, sondern gegen die Vollzie­hung der Bundesländer. Das ist nur eine Formalität, aber es ist ein bestimmter Unter­schied.

Was die Gewerbeordnung und die wesentlichen Inhalte, die geändert werden, anlangt, geht es darum, dass wir bei der Baustellenrichtlinie auch den Schutz für die Selbstän­digen herstellen.

Was den Berufszugang zum Rauchfangkehrer-Gewerbe anbelangt, regeln wir den Ent­fall des Erfordernisses der österreichischen Staatsbürgerschaft entsprechend neu.

Bei der gerade angesprochenen Gastgartenregelung neu gebe ich Ihnen recht, dass das ein bestimmter Balanceakt ist zwischen den Rechten der Nachbarn und dem Be­triebsanlagenrecht, dem gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren.

Wir haben das sehr genau abgewogen und sind zu der Entscheidung gekommen, näm­lich auch was die Spruchpraxis des Verfassungsgerichtshofes anbelangt, zu versu­chen, das, was der Verfassungsgerichtshof in seinen Entscheidungen berücksichtigt hat, zu standardisieren.

Im Wesentlichen ist das, was wir mit „Ruhe“, mit „Grillverbot“ und dergleichen aufge­nommen haben, im Sinne einer Standardregelung, nichts anderes als der Versuch, ei-


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