Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll74. Sitzung / Seite 233

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Gesetz zu haben. Wie gesagt, die Gastronomie wird es mit einer ordentlichen Bedienung im Gastgarten danken. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

19.44


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Brunner. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.44.15

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Kolle­ginnen und Kollegen! Zuerst zur Änderung des Emissionsschutzgesetzes für Kesselan­lagen und des Mineralrohstoffgesetzes. Hierbei geht es letztlich um die Übernahme der Regelungen der Novelle des Immissionsschutzgesetzes-Luft, die wir heute am Vormit­tag beschlossen haben.

Wir haben heute Vormittag schon nicht zugestimmt, weil uns da der Gesundheits­schutz für die Bevölkerung nicht ausreichend gegeben ist. Deswegen werden wir auch jetzt nicht zustimmen.

Im Wesentlichen geht es um eine Aufweichung der Grenzwerte für neue Betriebsanla­gen. Das wäre nicht nötig gewesen, vor allem wenn in den letzten Jahren dafür gesorgt worden wäre, dass Altanlagen dem Stand der Technik angepasst worden wären. Das ist nicht geschehen, deswegen gibt es auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich. Wenn das gemacht worden wäre, bräuchten wir jetzt nicht so viele Ausnah­men für neue Betriebsanlagen und könnten die Grenzwerte einhalten. Daher stimmen wir dagegen.

Nun zur Gewerbeordnung: Hierbei geht es um eine Genehmigungsfreistellung für Gast­gärten mit bis zu 75 Sitzplätzen; und zwar sollen diese auf öffentlichen Grundstücken bis 22 Uhr geöffnet haben können, auf anderen Grundstücken bis 23 Uhr, und der Bür­germeister kann das auch noch verlängern. Es wird nicht differenziert, ob das in Innen­höfen oder an Straßen stattfindet, also geht es um Genehmigungsfreistellung generell.

Vorwegschicken möchte ich, dass auch ich gerne im Gastgarten sitze. Gastgärten sind eine wertvolle Bereicherung für Städte und Ortschaften, aber man muss auch sagen, dass es in Gastgärten eben auch zu unzumutbaren Lärmbelästigungen und zu Gesund­heitsbeeinträchtigungen kommen kann.

Deshalb darf sich der Gesetzgeber nicht von vornherein auf eine Seite stellen; aber mit diesem Gesetz passiert genau das. Bei allen anderen Betriebsanlagen gibt es Verfah­ren, gibt es Genehmigungskriterien und braucht es eine Genehmigung. Gastgärten sind jetzt ausgenommen. Das ist eine Ungleichstellung, daher gibt es hier verfassungsrecht­liche Bedenken.

Genauso eine Ungleichstellung gibt es den Nachbarinnen und Nachbarn gegenüber. Ein Entfall des Verfahrens bedeutet nämlich auch den Entfall von Beteiligungsmöglichkei­ten, Mitwirkungsmöglichkeiten, den Entfall von Rechtsschutz.

Das finden wir verfassungsrechtlich bedenklich, weil jetzt der Nachbar, die Nachbarin nachweisen muss, dass eine Gesundheitsgefahr gegeben ist; andererseits, wenn es ein Verfahren gibt, muss der oder die Ansuchende nachweisen, dass eben keine Gesund­heitsgefahr besteht.

Ich glaube, wir dürfen jetzt nicht so tun, als ob, wenn sich Nachbarinnen und Nachbarn irgendwo einmischen und ihre Rechte geltend machen, dann automatisch alles und je­des verhindert würde. Es ist ohnehin so, dass Nachbarinnen und Nachbarn in den ver­schiedensten Verfahren eine sehr schlechte Stellung haben. Ich glaube, es sollte schon unser Anliegen sein, uns auch für die Schwächeren einzusetzen.

Wir sind nicht die Einzigen, die sich hierzu kritisch äußern, auch das Umweltbundes­amt hat das getan und sieht keinen ausreichenden Lärmschutz gegeben. Der Verfas-


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