Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (780 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (790 d.B.)
31. Punkt
Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen und das Mineralrohstoffgesetz geändert werden (791 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 30 und 31 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Hackl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.40
Abgeordneter Ing. Heinz-Peter Hackl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Zwei Punkte zu dieser Gesetzesänderung: Die Änderung der Gewerbeordnung für das Gastgartengesetz, die Gastgartenregelung bis zu 75 Verabreichungsplätzen, ist sicher ein positiver Schritt, unterstützt unsere Gastronomie und wahrt die Rechte der Anrainer.
Zweiter Punkt: Die Öffnung des Rauchfangkehrer-Gewerbes für Betriebe aus dem EWR-Raum, die keine Niederlassung in Österreich haben, wird letztendlich zu einem Zwei-Klassen-Rauchfangkehrer-Gewerbe führen. Die Betriebe, die aus dem EWR-Raum kommen, werden die Sanierungen, die Errichtungen durchführen, und unsere Betriebe, die dazu berechtigt sind, werden die verwaltungspolizeilichen und feuerpolizeilichen Gutachten dazu liefern. Das ist sicher nicht wünschenswert. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
19.41
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Obernosterer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.42
Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 für das Gastgartengesetz geändert wird, scheint zwar kein großer Wurf zu sein, aber für die Gastronomie und für die Wirte bedeutet sie eine sehr große Erleichterung.
Ich sage immer dazu, es ist ein großer Schritt, Bürokratie abzubauen und es den kleinen Unternehmern, in dem Fall den kleinen Wirten, leichter zu machen. Solche Gesetzesänderungen sind manches Mal mehr wert als kleine Förderungen, egal ob für eine Kaffeemaschine oder für sonst etwas.
Die Anrainerrechte werden gewahrt, es wurde dem Tourismusland Österreich Rechnung getragen. Die Öffnungszeiten – bei öffentlichen Gärten bis 23 Uhr, bei privaten bis 22 Uhr – sind gesetzlich geregelt. In Tourismusgemeinden gibt es Ausnahmeregelungen, und der Bürgermeister kann die Öffnungszeiten entsprechend den örtlichen Gegebenheiten entweder verlängern oder verkürzen.
Herr Bundesminister, seitens der Gastronomie ein Danke für diesen Schritt. Mein Vorredner steht zwar als Kontraredner auf der Rednerliste – mit der Gesetzesänderung in der Gastronomie ist er einverstanden, für das Rauchfangkehrergesetz ist er anscheinend nicht –, trotzdem wäre es schön, in diesem Fall ein einstimmig verabschiedetes
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