Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll74. Sitzung / Seite 232

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19.40.0330. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorla­ge (780 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (790 d.B.)

31. Punkt

Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Ent­wurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Emissionsschutzgesetz für Kesselanla­gen und das Mineralrohstoffgesetz geändert werden (791 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 30 und 31 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Hackl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.40.46

Abgeordneter Ing. Heinz-Peter Hackl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Zwei Punkte zu dieser Gesetzesänderung: Die Änderung der Gewerbeordnung für das Gastgartengesetz, die Gastgartenregelung bis zu 75 Verabreichungsplätzen, ist sicher ein positiver Schritt, unterstützt unsere Gastronomie und wahrt die Rechte der Anrainer.

Zweiter Punkt: Die Öffnung des Rauchfangkehrer-Gewerbes für Betriebe aus dem EWR-Raum, die keine Niederlassung in Österreich haben, wird letztendlich zu einem Zwei-Klassen-Rauchfangkehrer-Gewerbe führen. Die Betriebe, die aus dem EWR-Raum kom­men, werden die Sanierungen, die Errichtungen durchführen, und unsere Betriebe, die dazu berechtigt sind, werden die verwaltungspolizeilichen und feuerpolizeilichen Gut­achten dazu liefern. Das ist sicher nicht wünschenswert. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.41


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Obernosterer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.42.10

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Lie­be Kolleginnen und Kollegen! Die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 für das Gastgartengesetz geändert wird, scheint zwar kein gro­ßer Wurf zu sein, aber für die Gastronomie und für die Wirte bedeutet sie eine sehr gro­ße Erleichterung.

Ich sage immer dazu, es ist ein großer Schritt, Bürokratie abzubauen und es den klei­nen Unternehmern, in dem Fall den kleinen Wirten, leichter zu machen. Solche Geset­zesänderungen sind manches Mal mehr wert als kleine Förderungen, egal ob für eine Kaffeemaschine oder für sonst etwas.

Die Anrainerrechte werden gewahrt, es wurde dem Tourismusland Österreich Rech­nung getragen. Die Öffnungszeiten – bei öffentlichen Gärten bis 23 Uhr, bei privaten bis 22 Uhr – sind gesetzlich geregelt. In Tourismusgemeinden gibt es Ausnahmerege­lungen, und der Bürgermeister kann die Öffnungszeiten entsprechend den örtlichen Ge­gebenheiten entweder verlängern oder verkürzen.

Herr Bundesminister, seitens der Gastronomie ein Danke für diesen Schritt. Mein Vor­redner steht zwar als Kontraredner auf der Rednerliste – mit der Gesetzesänderung in der Gastronomie ist er einverstanden, für das Rauchfangkehrergesetz ist er anschei­nend nicht –, trotzdem wäre es schön, in diesem Fall ein einstimmig verabschiedetes


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