Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll74. Sitzung / Seite 231

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19.36.30

Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätz­ter Herr Bundesminister! Es gäbe einiges darüber zu diskutieren, aber aus zeitökono­mischen Gründen möchte ich mich hundertprozentig den Ausführungen meines Kolle­gen Katzian anschließen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Ruf bei der ÖVP: Ein gutes Vorbild!)

19.36


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kuzdas zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.36.57

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Die Artikel-15a-Vereinbarung bezieht sich auf die Endengerieeffizienz und auch auf die Endenergieeffizienz im Vergabewesen des öffentlichen Sektors. Dazu möchte ich ein paar Worte sagen.

Diese Regelungen sind im Bundesvergabegesetz 2006 schon umgesetzt und werden von Vergabekompetenzcentern des Bundes, nämlich der Bundesbeschaffung GmbH, seit Jahren mit Erfolg umgesetzt. Da gibt es enormes Einsparungspotential zur Effekti­vitäts- und Effizienzsteigerung in der öffentlichen Verwaltung, die leider gerade im Ver­gabewesen noch nicht zur Gänze genutzt wird, insbesondere wenn man die Zusam­menarbeit zwischen Bund und Ländern hernimmt.

Die BBG, die schwerpunktmäßig für den Bund tätig werden soll und muss, darf aber auch Dienstleistungen für Länder und Gemeinden erbringen. Hier wird großes Potential liegen gelassen, weil die Argumente, die für eine strategische Zusammenarbeit spre­chen, wirklich überzeugend sind.

Die BBG stellt, wie im Tätigkeitsbericht 2009 zu erkennen ist, 250 000 Artikel von IT über Büroeinrichtungen, Kraftfahrzeuge bis zur Reinigung zur Verfügung. Die Produkte können ganz einfach über standardisierte Verträge ohne komplizierte Ausschreibungen angeschafft werden. Die durchschnittlichen Preiseinsparungen betragen rund 18 Pro­zent.

Das heißt, auch kleine Organisationen, zum Beispiel Gemeinden, können sich die Vor­teile des günstigen Einkaufs durch die Republik zunutze machen, und zwar ohne Zwang, diese Verträge tatsächlich nützen zu müssen. Das ist gerade für Gemeinden und Län­der, die unter der Budgetkrise leiden, ein großer Vorteil.

Der eine oder andere Bürgermeister, der hier sitzt, wird dieses Angebot auch schon der­zeit nutzen. Es ist ein wesentlicher ökonomischer Vorteil, der auch noch angenehme Nebenerscheinungen hat: Ich brauche mich nicht mit der komplexen Materie des Bundesvergabegesetzes herumzuschlagen. Auch das wäre vielleicht eine Idee für eine Artikel-15a-Vereinbarung und ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung, der sofort um­zusetzen wäre. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.39

19.39.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Wirt­schaft und Industrie, dem Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Arti­kel 15a Bundes-Verfassungsgesetz in 753 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

 


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