ne typisierende Umschreibung von Gastgärten zu haben, bei denen die Durchschnittsbetrachtung ergibt, dass die Nachbarn nicht beeinträchtigt werden.
Das heißt im Klartext: Wir haben die Problematik gehabt, dass der Gewerbetreibende oft sehr lange gebraucht hat, bis er die Genehmigung überhaupt bekommen hat. Jetzt haben wir es umgedreht; er meldet an, hat die Genehmigung, und die Behörde muss die entsprechenden Übertretungen darstellen und kann von sich aus, wenn Übertretungen vorliegen, die Schließung veranlassen.
Das ist im Endeffekt eine viel bessere Vorgangsweise, die den jeweiligen Gastgärten mit bis zu 75 Plätzen die Erlangung der Genehmigung schneller ermöglichen wird. Soweit wir das in der Branche gesehen haben, wird das auch durchaus angenommen. Ich rechne nicht damit, dass wir Beeinträchtigungen der Nachbarn haben werden.
Wir werden ja sehen, was entsprechende Verfahrensschritte ergeben werden. Es ist manches Mal so, dass Überprüfungen dann eben etwas anderes ergeben. Aber wir sind relativ sicher, dass wir alles berücksichtigt haben.
Das ist im Wesentlichen zu diesen Punkten zu sagen: Formalisierungserfordernisse seitens der EU und eine etwas praxisgerechtere Umsetzung, was die Gastgärten anbelangt. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
19.52
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.52
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte erstens eine kurze Replik auf die Ausführungen des Abgeordneten Hackl bezüglich Rauchfangkehrer-Regelung machen. Es gibt dazu keine Alternative. Wir dürfen die österreichische Staatsbürgerschaft nur im hoheitlichen Bereich vorsehen. Aber so, wie es umgesetzt wird, bedeutet es, dass der volle Gewerbeumfang nur von bisherigen Rauchfangkehrern angeboten werden kann. Also das, was wir müssen, tun wir, und in Wahrheit schützen wir damit unser österreichisches Rauchfangkehrergewerbe.
Aber nun zum hauptstrittigen Punkt, zur Frage der Gastgärten. Ich bin dem Herrn Minister sehr dankbar, dass er den wahren Kern der Regelung dargestellt hat. Frau Mag. Brunner hat nämlich ausdrücklich unrecht, wenn sie behauptet, dass die Rechte ausgeschaltet sind.
Es ist so, dass eine Reihe von Voraussetzungen im Gesetz enthalten sind, damit diese reine Anmeldung erfolgen kann. Es ist mit 75 Plätzen sichergestellt, plus den Restregelungen, dass es zu 90 Prozent im so genannten Normalfall zu keinen Problemen bei der Anmeldung kommt. In diesem Sinne ist es eine Regelung, die der Entbürokratisierung dient, die darauf schaut, dass unsere Wirte sich den Gastgarten auch leisten können und nicht Tausende Euro für ein Verfahren aufwenden müssen, für das sie die Experten bezahlen müssen.
In diesem Sinn höre ich schon auf und freue mich auf die Gastgärten. Übrigens ist es eh gescheiter, wenn wir schneller aufhören, denn die Gastgartensaison hat, nachdem es so lange kalt und regnerisch war, erst begonnen. Besuchen wir lieber die Gastgärten, unterstützen wir nicht die Raunzer daneben! – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
19.53
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.
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