Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll74. Sitzung / Seite 236

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19.53.47

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ich bin ganz beim Kollegen Matznetter: Besuchen wir die Gastgärten! Auch ich bin Fan von Gastgärten und darf ganz kurz nur auf die Ausführungen von Rednern der FPÖ replizieren. Es geht rein darum, dass wir aufgrund eines Vertragsverletzungsver­fahrens ein Mahnschreiben bekommen haben und das umzusetzen haben und dabei trotzdem unsere Rauchfangkehrer, die Österreicher sind, bei den hoheitlichen Akten nach wie vor schützen. Das ist der Punkt.

Das heißt, die Alternative wäre, aus der EU auszutreten. Und wenn Sie das wollen, dann sagen Sie das bitte auch so.

Zu den Grünen: Ich weiß, dass Sie keine Freunde der Unternehmer sind. (Zwischenruf der Abg. Mag. Korun.) Ich grundsätzlich schon, denn bei der Sache mit dem IG-L geht es in diesem Zusammenhang, liebe Kollegin Brunner, darum, dass wir die Grenzwerte von Österreich an die EU-Grenzwerte anpassen, um es kleinen und mittleren Betrieben leichter zu machen, auch bei uns Betriebe aufzusperren. Daher ist dieser Ansatz, glau­be ich, grundsätzlich durchwegs als positiv zu begrüßen. (Beifall beim BZÖ.)

Die Gastgartenregelung – ich glaube, das haben die Oppositionsparteien der Blauen und Grünen nicht ganz geschnallt – ist eigentlich untypisch für diese Regierung, weil sie eine Wirtschaftsliberalisierung darstellt. Sie drehen das Verfahren um. Grundsätzlich kann man den Gastgarten auf öffentlichem Grund von 8 Uhr bis 23 Uhr, auf Privatgrund von 9 bis 22 Uhr, in Tourismusgemeinden bis 24 Uhr aufmachen, wenn die Voraussetzun­gen gegeben sind. Sind sie nicht gegeben, regen sich die Nachbarn auf, so wie es die Grünen befürchten, und es kommt zu einem Verfahren. Letztlich kommt es auch zur Schließung des Gastgartens, wenn es nicht passen sollte. Aber grundsätzlich ist es si­cher eine Erleichterung und zu begrüßen.

Einen kleinen Kritikpunkt bringe ich aber trotzdem an, Herr Minister. In § 76a Abs. 9 steht nämlich eine Kann-Bestimmung – in Tourismusgemeinden bis 24 Uhr –, und das könnte man theoretisch so auslegen, dass es auch darüber hinaus sein könnte. Da wird es wahrscheinlich noch zu entsprechenden Gerichtsverfahren kommen. Ich wäre dafür, dass man das auf eine Muss-Bestimmung umschreibt. Das wird zwar jetzt nicht mehr gehen, aber es wäre eine Anregung für die Zukunft.

Grundsätzlich: positiv, Entrümpelung, Vereinfachung, Klarheit, aber auch Rechte für die Anrainer. Daher auch die Zustimmung des BZÖ zur Gewerbeordnungsnovelle. (Beifall beim BZÖ.)

19.55


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fürntrath-Mo­retti. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.56.00

Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath-Moretti (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Ich darf mich den Ausführungen meiner Vorredner insofern an­schließen, als ich sehr froh bin, dass wir diese Regelung heute beschließen.

Ich freue mich, dass wir durch die Gastgartenregelung eine Rechtssicherheit schaffen. Ich freue mich, dass wir damit eine Verfahrensvereinfachung bekommen. Im Übrigen bedanke ich mich beim Kollegen Matznetter für die flammende Rede für die Gastgär­ten, und ich freue mich schon auf einen Gastgarten heute Abend. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.56


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kirchgatterer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


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