Dieses Verbot soll bereits ab 1. Jänner 2011 gelten. Als entsprechende Rechtsgrundlage dieser Entscheidung führt die Stadt Kloten dabei einen Staatsvertrag aus dem Jahr 1958 ins Treffen.
Völlig zurecht und verständlich wehren sich die Vorarlberger Taxi- und Transportbetriebe vehement gegen das Verbot, und bringt Friedrich Lins, zuständiger Spartengeschäftsführer in der Wirtschaftskammer Vorarlberg, die Problematik wie folgt auf den Punkt:
„Das ist eine Katastrophe für ein exportorientiertes Land wie Vorarlberg“.
Seit Bekanntwerden dieses geplanten Verbots ist die Unsicherheit insbesondere bei den betroffenen Vorarlberger Unternehmen groß, und haben bereits sehr viele Betroffene bei der Wirtschaftskammer entsprechend Protest eingelegt.
Nicht zuletzt im Interesse des Wirtschaftsstandortes Vorarlberg, der Tourismuswirtschaft aber auch der betroffenen Unternehmer stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der Zuständigkeiten umgehend mit den zuständigen Schweizer Behörden Kontakt aufzunehmen, um eine im Sinne der heimischen Tourismuswirtschaft und des Wirtschaftsstandortes Vorarlberg liegende Lösung dergestalt herbeizuführen, dass die bisherige Praxis des gewerbsmäßigen Abholens von Personen durch Taxis, Limousinen und Personenwagen aus Österreich vom Flughafen Zürich-Kloten weiterhin ausgeübt werden kann.“
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Mitterlehner zu Wort gemeldet. – Bitte.
20.15
Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wollte mich an sich nicht zu Wort melden, weil die gemeinsame Vorgangsweise, was die Entzerrung der Ferienordnung anbelangt, ja nur zu unterstützen ist. Ich darf aber trotzdem darauf hinweisen, dass die Kompetenz der einzelnen Nationen gewahrt bleibt. Daher geht es hier vor allem um die Koordination, und der zuständige Kommissar Tajani hat ja auch schon angekündigt, dass er das tun will. Daher wird es dort Fortschritte geben.
Das Zweite – ich möchte einfach nichts im Raum stehen lassen – war diese Sache, dass angeblich die Frau Staatssekretärin nichts gewusst hat, was diese Taxi-Konzession und die Probleme anbelangt. Die Sachlage ist anders. Es ist da keine Zuständigkeit des Tourismusausschusses oder des Wirtschaftsausschusses gegeben, sondern da liegt die Zuständigkeit im Verkehrsministerium. Wir haben die Problematik aus Vorarlberg beschrieben bekommen und haben uns mit dem Verkehrsministerium und auch der Schweiz in Verbindung gesetzt. Hier laufen die Abklärungen, und ich bin zuversichtlich, dass auch eine Lösung möglich sein sollte. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
20.16
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hörl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite