maßen verfolgt haben, diese Taxi-Geschichte mit dem Schweizer Flughafen Zürich-Kloten mitbekommen. Da ist es – nur kurz erklärt – dazu gekommen, dass ein Vertrag aus dem Jahr 1958 herangezogen worden ist, der den österreichischen Taxiunternehmern verbietet, ab 1. Jänner 2011 Passagiere nach Zürich zu bringen beziehungsweise diese abzuholen, wenn der Beförderungsvertrag in Österreich abgeschlossen worden ist. Das betrifft auch Mietwagen und sonstige Transporteure.
Wir haben jedenfalls vor, dagegen Einspruch zu erheben. Auch die Wirtschaftskammer ist hier schon etwas aktiv geworden. Interessant war dann für uns im Ausschuss, dass der Wirtschaftskammer-Präsident der ÖVP, der Herr Rein, in den Medien in Vorarlberg verkündet, dass bereits die Ministerien aktiviert worden sind und hier tätig werden, aber Frau Staatssekretärin Marek im Ausschuss noch nichts von der ganzen Problematik gewusst hat. Also entweder funktioniert die Kommunikation in der ÖVP nicht, oder Sie haben es an das falsche Ministerium gemeldet.
Ich darf deshalb auch folgenden Entschließungsantrag der Kollegen Hagen, Markowitz, Kolleginnen und Kollegen einbringen betreffend dringende bilaterale Maßnahmen zur Verhinderung des Verbots der Abholung von Personen vom Flughafen Zürich-Kloten für österreichische Taxi- und Transportbetriebe.
Der Nationalrat möge beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der Zuständigkeiten umgehend mit den zuständigen Schweizer Behörden Kontakt aufzunehmen, um ein im Sinne der heimischen Tourismuswirtschaft und des Wirtschaftsstandorts Vorarlberg liegende Lösung dergestalt herbeizuführen, dass die bisherige Praxis des gewerbsmäßigen Abholens von Personen durch Taxis, Limousinen und Personenwagen aus Österreich vom Flughafen Zürich-Kloten weiterhin ausgeübt werden kann.
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Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Unterstützung. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)
20.15
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Hagen, Markowitz Kolleginnen und Kollegen
betreffend dringende bilaterale Maßnahmen zur Verhinderung des Verbots der Abholung von Personen vom Flughafen Zürich-Kloten für österreichische Taxi- und Transportbetriebe
eingebracht in der 74. Sitzung des Nationalrates am 9. Juli 2010 im Zuge der Debatte zum Bericht des Tourismusausschusses über den Antrag 1157/A(E) der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Franz Hörl, Mag. Roman Haider, Dr. Gabriela Moser, Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entzerrung der europäischen Ferienordnung unter Berücksichtigung pädagogischer Erfordernisse (797 d.B.)
Seit geraumer Zeit schwelt ein Konflikt zwischen der Schweizer Stadt Kloten und den Vorarlberger Taxi- und Transportbetrieben. In der Sache geht es um die seitens der Stadt Kloten beabsichtigte Beendigung einer seit vielen Jahren geübten Praxis, derzufolge Taxis, Limousinen und Personenwagen aus Österreich, respektive Vorarlberg aber auch aus Deutschland Personen gewerbsmäßig vom Flughafen Zürich-Kloten abholen können.
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