sung! – Das ist auf der einen Seite besonders bedauerlich, aber auf der anderen Seite ist es auch besonders gefährlich, wenn man so handelt und agiert. Ein offen gelebter Verfassungsbruch, so kaltschnäuzig vorgenommen, ist einfach zum Schämen. (Beifall bei der FPÖ.)
Etwas anderes ist das nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren: Das, was die Bundesregierung hier betreibt, ist ein offen gelebter Verfassungsbruch. Und ich nehme da kein einziges Regierungsmitglied aus. Den an die Präsidentin gerichteten Brief hat sowohl der Herr Bundeskanzler Werner Faymann als auch der Herr Vizekanzler Josef Pröll unterschrieben. Sie beide tragen die Verantwortung, aber auch alle anderen Regierungsmitglieder mit dem Herrn Bundeskanzler und dem Herrn Vizekanzler gemeinsam, denn keiner von ihnen hat diesen Verfassungsbruch kritisiert oder von der Regierungsspitze eingemahnt, die Verfassung einzuhalten. Deshalb ist das, was hier passiert ist, schon etwas Ungeheuerliches, und in dieser Situation brauchen wir daher massive Maßnahmen.
Der Herr Bundeskanzler und der Herr Finanzminister und Vizekanzler haben den Verfassungsbruch offensichtlich gemeinsam ausgeheckt. Es gibt aber Möglichkeiten, gegen solch einen Verfassungsbruch vorzugehen, und zwar unterschiedliche Möglichkeiten.
Eine Möglichkeit hat der Herr Bundespräsident. Wir waren ja alle beim Herrn Bundespräsidenten und haben bei ihm vorgesprochen, und er hat uns ja inhaltlich auch recht gegeben und die Regierung ermahnt und aufgefordert, das Budget verfassungskonform vorzulegen.
In diesem Zusammenhang gibt es einen Leserbrief in der „Tiroler Tageszeitung“ vom letzten Samstag, in dem der ehemalige Dritte Nationalratspräsident Dr. Siegfried Dillersberger das sehr gut auf den Punkt bringt. Er schreibt – ich zitiere –:
„Alle
Beteiligten haben einen Eid auf die Verfassung abgelegt, die meisten noch dazu
‚so wahr ihnen Gott helfe‘. Der Herr
Bundespräsident hat vor Kurzem gemäß Artikel 62
B-VG u. a. gelobt, die Verfassung getreulich zu beobachten und seine Pflicht
nach bestem Wissen und Gewissen zu
erfüllen. Wer, wenn nicht er, ist also jetzt zum Handeln berechtigt, ja sogar
verpflichtet?“ –
Nämlich als oberster Verfassungshüter! – „Artikel 70 B-VG gibt ihm die
Macht, die gesamte Bundesregierung, ohne dass es eines Vorschlages von irgendeiner Seite bedürfte,“ zu entlasten ... (Ruf
bei der ÖVP: Zu „entlasten“! – ironische Heiterkeit bei der ÖVP) ... „zu entlassen. Wann, wenn nicht
jetzt, sollte er das tun, wenn feststeht, dass die gesamte Bundesregierung
die Verfassung missachtet?“ – Nämlich diese zu entlassen.
„Es gäbe also sehr wohl eine Sanktion, die in unserer Verfassung ausdrücklich vorgesehen ist. Schon die Drohung mit dieser Sanktion könnte einiges bewegen.“ (Beifall bei der FPÖ.)
Leider ist das nicht erfolgt. Deshalb muss die Opposition heute im Rahmen dieser Sondersitzung mit Misstrauensanträgen tätig werden, die wir gegen den Herrn Bundeskanzler und auch gegen den Herrn Vizekanzler hier einbringen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien, das Vertrauen der österreichischen Bevölkerung genießen Sie aufgrund dieser Ihrer Vorgangsweise nicht mehr. Es fehlt Ihnen dieses Vertrauen, und Sie sind rücktrittsreif aufgrund dieses Ihres Verhaltens.
Im Strafrecht gibt es den Begriff „niedrige Beweggründe“ – und diese Bundesregierung will unsere Verfassung aus niedrigen Beweggründen heute nicht einhalten. Das ist der eigentliche und wahre Hintergrund! (Beifall bei der FPÖ.)
SPÖ und ÖVP wollen ganz einfach nicht das geplante rot/schwarze Steuerbelastungspaket der Grausamkeiten, das schon längst in den Schubladen der Regierung liegt,
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