Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 59

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sung! – Das ist auf der einen Seite besonders bedauerlich, aber auf der anderen Seite ist es auch besonders gefährlich, wenn man so handelt und agiert. Ein offen gelebter Ver­fassungsbruch, so kaltschnäuzig vorgenommen, ist einfach zum Schämen. (Beifall bei der FPÖ.)

Etwas anderes ist das nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren: Das, was die Bundesregierung hier betreibt, ist ein offen gelebter Verfassungsbruch. Und ich nehme da kein einziges Regierungsmitglied aus. Den an die Präsidentin gerichteten Brief hat sowohl der Herr Bundeskanzler Werner Faymann als auch der Herr Vizekanzler Josef Pröll unterschrieben. Sie beide tragen die Verantwortung, aber auch alle anderen Re­gierungsmitglieder mit dem Herrn Bundeskanzler und dem Herrn Vizekanzler gemein­sam, denn keiner von ihnen hat diesen Verfassungsbruch kritisiert oder von der Regie­rungsspitze eingemahnt, die Verfassung einzuhalten. Deshalb ist das, was hier passiert ist, schon etwas Ungeheuerliches, und in dieser Situation brauchen wir daher massive Maßnahmen.

Der Herr Bundeskanzler und der Herr Finanzminister und Vizekanzler haben den Ver­fassungsbruch offensichtlich gemeinsam ausgeheckt. Es gibt aber Möglichkeiten, ge­gen solch einen Verfassungsbruch vorzugehen, und zwar unterschiedliche Möglichkeiten.

Eine Möglichkeit hat der Herr Bundespräsident. Wir waren ja alle beim Herrn Bundes­präsidenten und haben bei ihm vorgesprochen, und er hat uns ja inhaltlich auch recht ge­geben und die Regierung ermahnt und aufgefordert, das Budget verfassungskonform vor­zulegen.

In diesem Zusammenhang gibt es einen Leserbrief in der „Tiroler Tageszeitung“ vom letz­ten Samstag, in dem der ehemalige Dritte Nationalratspräsident Dr. Siegfried Dillersber­ger das sehr gut auf den Punkt bringt. Er schreibt – ich zitiere –:

„Alle Beteiligten haben einen Eid auf die Verfassung abgelegt, die meisten noch dazu ‚so wahr ihnen Gott helfe‘. Der Herr Bundespräsident hat vor Kurzem gemäß Artikel 62 
B-VG u.
a. gelobt, die Verfassung getreulich zu beobachten und seine Pflicht nach bes­tem Wissen und Gewissen zu erfüllen. Wer, wenn nicht er, ist also jetzt zum Handeln be­rechtigt, ja sogar verpflichtet?“ – Nämlich als oberster Verfassungshüter! – „Artikel 70 B-VG gibt ihm die Macht, die gesamte Bundesregierung, ohne dass es eines Vorschlages von irgendeiner Seite bedürfte,“ zu entlasten ... (Ruf bei der ÖVP: Zu „entlasten“! – iro­nische Heiterkeit bei der ÖVP) ... „zu entlassen. Wann, wenn nicht jetzt, sollte er das tun, wenn feststeht, dass die gesamte Bundesregierung die Verfassung missachtet?“ – Näm­lich diese zu entlassen.

„Es gäbe also sehr wohl eine Sanktion, die in unserer Verfassung ausdrücklich vorge­sehen ist. Schon die Drohung mit dieser Sanktion könnte einiges bewegen.“ (Beifall bei der FPÖ.)

Leider ist das nicht erfolgt. Deshalb muss die Opposition heute im Rahmen dieser Son­dersitzung mit Misstrauensanträgen tätig werden, die wir gegen den Herrn Bundeskanz­ler und auch gegen den Herrn Vizekanzler hier einbringen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien, das Vertrauen der österreichischen Bevölkerung genießen Sie aufgrund dieser Ihrer Vorgangsweise nicht mehr. Es fehlt Ihnen dieses Vertrauen, und Sie sind rücktrittsreif aufgrund dieses Ihres Verhaltens.

Im Strafrecht gibt es den Begriff „niedrige Beweggründe“ – und diese Bundesregierung will unsere Verfassung aus niedrigen Beweggründen heute nicht einhalten. Das ist der eigentliche und wahre Hintergrund! (Beifall bei der FPÖ.)

SPÖ und ÖVP wollen ganz einfach nicht das geplante rot/schwarze Steuerbelastungs­paket der Grausamkeiten, das schon längst in den Schubladen der Regierung liegt,


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