Im Rahmen des Bundesfinanzgesetzes 2011 werden die detaillierten Maßnahmen zur Sicherung dieser Einsparungen zu berücksichtigen sein. Strafen für ein solches Vorgehen wären widersinnig und sind auch nicht vorgesehen.
Zu den Fragen 14 bis 23:
Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich auch Länder und Gemeinden an der gesamtstaatlichen Konsolidierung beteiligen. Die entsprechenden Gespräche werden in den nächsten Wochen geführt.
Dabei wird aus meiner Sicht auch der Reformbedarf in den verschiedensten Bereichen zu adressieren sein, und wir brauchen einen neuen Stabilitätspakt für Österreich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, der parallel dazu auch in der wirksamen Periode entsprechend ausgefüllt werden soll. (Abg. Bucher: Welche Ziele hat die Bundesregierung? Welche Ziele?)
Zu den Fragen 24 bis 28, 31 bis 151 und 153 bis 190 (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ja ein Wahnsinn! Das ist ja eine Verarschung des Parlaments!):
Die Umsetzung des im österreichischen Stabilitätsprogramm sowie im Bundesfinanzrahmengesetz festgelegten Budgetpfades erfordert intensive Vorbereitungsarbeiten für die einzelnen Ressorts. (Abg. Bucher: Frau Präsidentin, das ist ja ein Hohn! – Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.)
Ich halte nichts davon, Einzelvorschläge in der Öffentlichkeit zu diskutieren, ehe nicht eine politische Willensbildung über ein Gesamtpaket vorliegt. Die Beantwortung der von Ihnen gestellten detaillierten Fragen zu den einzelnen Aspekten der Ausgaben- und Einnahmeseite ist daher zurzeit nicht möglich, wird aber aufgrund der Begutachtung der Budgetbegleitgesetze jedenfalls schon vor dem 1. Dezember 2010 möglich sein. (Abg. Bucher: Sehr gut, nach den Wahlen in Wien!)
Weiters weise ich darauf hin, dass viele der von Ihnen gestellten Fragen zu einzelnen Maßnahmen nicht in den Kompetenzbereich des Bundesministers für Finanzen, sondern in jenen der Ministerien, der Ministerinnen und Minister fallen. Das betrifft beispielsweise die Fragen 32, 33, 36, 38 und so weiter. (Abg. Ing. Westenthaler: Tarnen und Täuschen!)
Zu den Fragen 29 und 30:
Ich halte ein Inkrafttreten des Budgetbegleitgesetzes mit 1. Jänner 2011 für realistisch und machbar und auch für ein klar definiertes Ziel.
Abschließend zur Frage 152:
Das Hohe Haus hat im Dezember 2009 das neue Bundeshaushaltsgesetz 2013 einstimmig beschlossen. Darin ist eine entsprechende Kostenrechnung vorgesehen. Das muss daher nicht wieder neu beschlossen werden. Zusätzlich weise ich darauf hin, dass schon im derzeit geltenden Bundeshaushaltsgesetz eine Kostenrechnung vorgesehen ist.
Der Bund setzt sich selbstverständlich dafür ein, dass entsprechende moderne betriebswirtschaftliche Steuerungsmethoden und Steuerungsinstrumente auch bei den anderen Gebietskörperschaften Anwendung finden können, soweit das nicht im konkreten Fall schon erfolgt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler – auf Abg. Bucher deutend –: Zur Geschäftsbehandlung!)
13.57
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.
Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Klubobmann Bucher zu Wort gemeldet. – Bitte.
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