Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 78

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das Sie hier entwickeln? – Es ist aber für uns wichtig, dass es diese Prognosen gibt. Wir machen nichts anderes, als den gesamten Prozess um vier Wochen zu verschie­ben. Wir haben genug Zeit, so wie bisher immer in den Ausschüssen zu debattieren, im Plenum zu debattieren; es soll vor Jahresende beschlossen werden. Alles das wird er­füllt. Es ist auch gesetzlich gedeckt, wie Sie genau wissen, dass das möglich ist in die­sem Dreischritt, wobei am Ende des Tages natürlich auch die Regierungsvorlage hier im Haus diskutiert werden kann. Also, was soll das? (Abg. Ing. Hofer: Was steht im Ver­fassungsgesetz?)

Führen Sie hier nicht eine Scheindebatte, sondern stellen Sie sich heute schon hin, nüt­zen Sie die Zeit, bringen Sie eigene Vorschläge ein, werben Sie für Ihre Vorschläge! Wir wollen ja auch einen Konsens mit Ihnen, wir wollen, dass wir am Ende des Tages ei­nen gemeinsamen Beschluss haben. (Abg. Bucher: Wir haben laufend Anträge einge­bracht, und sie sind in den Ausschüssen abgelehnt worden! Das ist ja unerhört!) Aber wir wollen nicht, dass wir hier nur Spiegelfechterei betreiben, dass Sie hier in diesem Wording dauernd Anklagereden abgeben, die nichts bringen und nur das Diskussions­klima verschlechtern. (Abg. Bucher: Schon wieder die Rede aus den siebziger Jahren!)

Das hat keinen Sinn, denn es geht hier um Österreich! Es geht um unser Land. Es geht darum, dass wir gemeinsam Wege finden, und nicht, dass wir da eine Sondersitzung verwenden, um uns gegenseitig sinnlos zu attackieren. Das hat keinen Sinn. (Abg. Bu­cher: Der Oberparlamentarier Cap!) Diesen Appell möchte ich einmal mehr richten, aber wenn es Ihnen nicht passt, machen Sie nicht mit, Herr Klubobmann Bucher! Dann machen Sie eben nicht mit.

Ich sage aber, es wäre gescheit für unser Land, denn das ist eine schwierige Situation. Es ist schwierig, im internationalen Vergleich zu bestehen, zugleich einzusparen, zu­gleich die Wirtschaft anzukurbeln, zugleich die Sozialsysteme aufrechtzuerhalten und sozial gerecht zu sein. Das halte ich für ganz entscheidend, das ist eine Legitimation für uns alle hier, damit wir wiedergewählt werden. Schreiben Sie sich das auf! (Beifall bei der SPÖ.)

14.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubob­mann Kopf. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 9 Minuten. – Bitte. (Abg. Ing. Westen­thaler: Jetzt wird es wieder ernst!)

 


14.22.15

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Vi­zekanzler! Geschätzte Herren auf der Regierungsbank! Meine Damen und Herren! Es ist ja unbestritten, dass das Bundes-Verfassungsgesetz der Bundesregierung einen Termin für die Vorlage des Budgets des nächsten Jahres setzt. (Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ.) Es ist aber so – der Herr Vizekanzler hat es vorhin ausgeführt, und es sollte auch unbestritten sein –, dass seit einer Reform im Bundes-Verfassungsgesetz im Jahr 1986 (Abg. Kickl: Ein Proporz ...!) dieses selbe Bundes-Verfassungsgesetz auch Vorsorge trifft für den Fall, dass das Budget nicht oder nicht zeitgerecht von der Regie­rung vorgelegt werden kann. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: ... jedes Jahr gleich! Seit 50 Jahren!) Das heißt also, der Gesetzgeber ist im Jahre 1986 davon ausgegan­gen, dass es Umstände geben kann, die eine rechtzeitige Vorlage des Budgets nicht mög­lich machen. Das hat der Gesetzgeber offenbar implizit in dieses Gesetz eingebaut. (Zwi­schenrufe bei FPÖ, BZÖ und Grünen.)

Herr Kollege Strache! Ich muss Sie korrigieren: Es ist natürlich nicht das erste Mal, dass so etwas vorkommt, dass dieser Termin ... (Abg. Strache: Die letzte Regierung ist zu­rückgetreten, da gebe ich Ihnen recht!) Nein, das ist immer wieder vorgekommen. (Abg. Strache: Die letzte Regierung ist geschlossen zurückgetreten!) Aber ich gebe


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