zu, in der Regel ist es eher dann vorgekommen, wenn im Herbst Nationalratswahlen waren und das nicht möglich war. (Abg. Strache: Der letzten ist es ja nicht gelungen, das war nicht geplant! Das ist der Unterschied!)
Aber wir müssen in diesem Fall eine Debatte darüber führen: Welche Umstände sind denn akzeptabel, um eine allenfalls verspätete Vorlage des Budgets zu rechtfertigen? – Das heißt, das Gesetz gibt uns darauf keine Antwort, das Bundes-Verfassungsgesetz lässt hier einen Interpretationsspielraum. Die Bundesregierung sagt uns oder hat uns im Parlament ganz offiziell im Juni mitgeteilt (Abg. Strache: Der Herr Bundespräsident hat keinen Interpretationsspielraum offen gelassen!), dass die aktuelle Budgetsituation und der Umfang der Sanierungsnotwendigkeit beim Budget für die Regierung ein solcher Umstand ist, das Budget etwas später vorlegen zu müssen, weil die Vorbereitungsarbeiten so umfangreich sind. (Abg. Strache: Der Herr Bundespräsident hat keinen Interpretationsspielraum offen gelassen!)
Meine Damen und Herren! Nur zwei Zahlen zur Verdeutlichung dieser Situation (Abg. Ing. Westenthaler: Die Bundesregierung ist in anderen Umständen!): Das Bundesfinanzrahmengesetz, das wir hier im Frühjahr bereits beschlossen haben, sieht vor, dass wir schon nächstes Jahr einen Konsolidierungsbedarf von 4 Milliarden € zu erledigen haben, steigend bis zum Jahre 2014 auf 10 Milliarden €. Das tun wir nicht aus Jux und Tollerei, sondern das tun wir, damit wir unseren Kindern einen ordentlichen Haushalt überlassen können, das Ganze jetzt in Ordnung bringen und sie nicht in den nächsten Generationen mit Schulden und Zinsen belasten! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Die meisten Schulden sind in den letzten Jahren aufgebaut worden! In den letzten drei Jahren: die höchste Schuldenbelastung!)
Es liegt eine außergewöhnliche Aufgabe vor uns, meine Damen und Herren! (Abg. Bucher: Wer hat denn die Schulden gemacht in den letzten Jahren? War das erblich?) Es wird – auch darauf hat der Finanzminister hingewiesen – die größtmögliche Gemeinsamkeit aller Gebietskörperschaften und aller Bevölkerungsgruppen brauchen, wenn wir diese Aufgabe erfolgreich bewältigen wollen. Zur Bewältigung dieser Mega-Aufgabe ist es wohl viel wichtiger, wir haben fundierte Zahlen von den Wirtschaftsforschern, wir einigen uns auf ein ausgewogenes Paket, das von den Menschen akzeptiert werden kann, und da kann es auf ein paar Wochen auf oder ab doch nicht ankommen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)
Klar muss aber eines sein: Das Budget muss am 1.1. in Kraft sein, für die Behandlung des Budgets muss ausreichend Zeit hier im Hohen Haus sein, und es muss vorher auch eine ordentliche Begutachtung geben. Alle diese Voraussetzungen und Anforderungen sind mit dem von der Regierung vorgeschlagenen Fahrplan gewährleistet, und das scheint mir das Wichtigste an dem Ganzen zu sein! (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Die Ministerien arbeiten derzeit mit Hochdruck daran, jene Vorgaben, die wir hier in diesem Hohen Haus vor wenigen Monaten beschlossen haben, jetzt in budgetbegleitende Gesetze und in Budgetvorschläge der einzelnen Ressorts umzusetzen. Nur noch einmal zur Erinnerung, wir haben es vonseiten der ÖVP oft genug betont: Für uns gibt es vier Eckpunkte, wie wir an das Ganze herangehen wollen. Es soll das Budget überwiegend über Einsparungen saniert werden. Es wird notwendig sein, da oder dort diese Einsparungsmaßnahmen, um das Ziel zu erreichen, mit der einen oder anderen einnahmenseitigen Maßnahme zu ergänzen.
Aber, Kollege Cap, mit Verlaub: Ich bin, oder wir alle in der ÖVP sind weit entfernt von dieser Steuereuphorie der SPÖ. Du hast nämlich an möglichen Sanierungsmaßnahmen nur neue Steuern aufgezählt. Das ist nicht unsere Schwerpunktsetzung! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Sondern? Verwaltungsreform, Föderalismusreform? Oder was?)
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